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seinen Orts-Vorskeher, auch wegen eines
zwar kleinen, dabei aber ausgezeschne-
ten Diebstahls, und wegzen aunderer
mehrfacher Excesse, neben Verfaͤllung
in seine Verbaft= und einen angemesse-
nen Thell an den Untersuchungs-Kosten,
mit fünfzebnwöchlger Festungs Ar-
beitsstrafe belegt !
b) di:e Wittwe Ca.harine Müller, von
Ob znieber spech, wegen der si.h bei Ar-
retirung lihres Sohnes zu Schuld ge-
brachten, mit tbä#licher Mißhandlung
verbundenen Widerstzlichkeit gegen rinen
in Ausübung seines Amts begriffenen
obriekeitlichen Diener, so wie wegen
wlederholter grober Injurien gegen ihren
vorgesetzten Schultheißen, und wegen
Injurien gegen die in einer früheren
Untersuchung gegen sie abgebbeten Zeu-
tgen, mit Rücksicht auf dle von ihr
wegen ähnlicher Vergehen schon früber
erstandenen Strafen und unter Ein-
rechnung elnes Theils des erstandenen
Arrestes, zu viermonatllcher Zucht-
bauestrafe verurtheilt, auch in ihre Ver-
baft= und einen angemessenen Tiell an
den Untersuchungs Kosten verfällt.
Am 17. September ist:
5. auf die zu Urach stattgehabte Untersu-
chung:
) Selomon Bauer, von Neckarhausen,
Oberamts Mürtingen, wezen wiederhol-
ken, ausgezeichneten, und in Genessen=
schaft verübten Dlebstahls, neben der
Verbindllchkelt zum Ersotze seiner Ver-
baft= und der hälftigen Untersuchungs-
Kosten, zu lechsmonatllcher. Juch#
hausstrafe mit Willkomm, und
b.) Salomon Henzler, von Reckarhau-
en, gleichfallos wegen ausgejeschne:n,
und in Genessenschaft mit Bauer ver-
übten Diebstahls, neren Verfällung in
seine Verhaft= und die andere Hälfte
der Untersuchungs-Kosten, zu drei
und einhalbmeonatlicher Festungs-
Acbelsstrafe verurtheilt worden.
Am 20o. September wurden:
6. auf die zu Reutlingen gepflogene Unter-
suchung!
a) Jehann Frliedrich Hoch, von DPful-
lingen, wegen elnes In Genossenscheft
verübten, ausgezelchneten, und wleder-
bolten Dlebstabls, neben der Verbind-
lichkelt zum Ersotz des Schadens und
seiner Verhaft-, se wie der hölfeigen
Untersuchungs-Kosten, unter Elnrechnung
elines Theils des erstondenen Arrests,
zu einer dreijäbrigen 31 cchtbausstrafe,
und zu nachberiger wenlastens acht-
zehnmonatllcher Einschlleßung In eln
Zwangs-Mbbeltehaus;
b) Jehaun Georg Stehle, von Jestn-