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sicher Festungsstrafs derurthellt, auch
ihm die Bezahlung seiner Arrest-Azungs-=
nnd 1 der Untersuchungo-Kosten, so wie
der Ersatz des Schadens auferlegt.
Am 2. Okteber wurden verurs.
tbellt
20. die zu Eßlingen in Untersuchung ge-
kommene Barbare Veit, von Feuerbach,
Oberamts Stuttgart, wegen wiederholter,
im rechtlichen Sinne vlerter Dlebstaͤhle,
worumer elm großer und ausgezelchneter
begriffen ist, vann wegen wiederhelter
Unzucht, Vaglrens und Lügen vor Ges
richt, neben dem Ersoatze des Schadens
und Bezahlung ihrer Arrest= Azungs=
und’ Untersuchungs-Kosten zu olerze-
benmenatlicher Zuchthausstrafe nebst
Abschied und nachheriger Einsperrung.
in ein Zwangs, Acbeltshaus bis zu er-
probter Besserung, wenigstens aber auf
sieben-Monote;
. Losenz Lättmunn, Glaser von Schwal-
tern, Oberamts Broackenlelin, we#en-
Widersehlichkeit gegen obrigkeitliche Per-
sonen, wegen elnes kleinen Diebstahls
und Injurlen, neben dem Ersatze des
Schadens und der Hälfte der Unterfu-
chungs = Kosten zu fünfmenatlicher-
Festungsstrofe.
Am 2).L Okteber warde:
#dem Georg Frledrich Lauterwasser,
von Rielingshaustn, Oberamts Marbach,
wegen elgenmächtiger Zuelgnung Unter=
legter Früchte, neben Bezahlung der.
Umersuchungs-Kosten zu der unterm
15. September d. J. gegen ihn erkann-
hten fünfmonatlichen Juchthausstrafe eine
wellere vierzehentäglte, und
*5. dem Mattihäus Kähnle, von Enders-
bach, Oberamts Walblingen, wegen Fäl-
schung einer öSffentlichen Urkunde und
versuchten Betrugs, neben dem Ersatze
der Unteesuchungs-Kosten zu der unterm-
12. Apo#l. d. J. gegen ihn ausgesproche-
nen zwblf und elinhalbmonatlicher Zucht-
hausstrafe eine weitere zehenwöchige
Zuchthausstrafe zuerkannt.
An demselben- Tage wurde-
##. Wllhelm Sprandel, Jäger= Pursche
von Murrhard', Oberamts Backnang,
wegen fortgesetzter, zum Thell mie kör-
perlicher Mißhandlung verbundener Wl-
dersezlichkelt gegen die Obrigkelt, grober
bifentlicher Injurlen gegen die ihm vor-
gesetzte Beamtung, versuchter thärllcher
Mißbandlung, des Amtmanns Schllz,
poitzelwidrigen und gefährlichen Schleßens-
und dadurch verschulderer Verwundung?.
auch mehrfach zu Schuld gebrachter-
Rubeslbrung, sodann wegen gewaltsomen
Ausbrechens aus dem Geföngnisse und
Verletzung elnes eldlichen Angeldbnisses,