Am 15. Okrober ist:
5. Johannes Mang, Schmlid von Wald-
dorf, Oberamts Nagold, wegen mehrerer
zwar kleiner, jedoch theils ausgezeichne:
ter, theils unter erschwerenden Umständen
verübter und dabel im rechtlichen Sinne
dritter Dlebstähle, sodann wegen fortge-
setzter Widerserlichkelt, Concublnats und
Hausfriedensbruchs mit schwerer thätll-
cher Mißbandlung des Schwmids Mutsch-
ler von Schwarzenberg, endlich wegen
rachsüchtiger Eigentbums- Beschädlgung,
unter Elnrechnung eines Ddbeils des er-
standenen Arrests, zu elner fünfzehn-
monatlichen Zuchthausstrafe nebst der-
bem Willkomm, so wle zu nachheri-
ger wenigstens achtmonatlicher Eln-
schlleßung in ein Zwangs= Arbeitshaus,
neben der Verbindlichkelt zum Schadens-
Ersatz, so wie zu Erstattung seiner Ver-
haft- und elnes angemessenen Thells an
den Untersuchungs-Kosten veruriheilt;
Thomas Schek, von Rehrdorf, Groß-
berzoglich Badischen Bezirksamts M#-
kirch, auf die zu Tuttlingen stangebabte
Untersuchung wegen fortgeseter, theils
mit ernstlicher Androhung, thells mir
wirklicher Anwendung von Gewalt ver-
bundener Widersetzlichkelt gegen einen
im Dienst begriffenen Gensd'armes, ne-
ben Verfsllung in selne Verhaft= und
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süämtliche Untersuchungs-Kosten, unt
einer olermoenatlichen Zuchthausstrefe
belegt, und zuglelch verfügt worden, da
derselbe nach Erstehung dleser Stesfe
aus dem Kbnigrelch ausgewiesen v##-
den solle.
An demselben Tage wurde fer-
ner:
. auf die zu Tuttlingen Kattgehabte Unur
suchung verurthellt:
a) Fldel Kupferschmid, von Wurm,
lingen, wegen groben, In Genossenschet
verübten und durch Mißbrauch bellimr
Gegenstände erschwerten Betrugs wmit
Räcksicht auf einige mildernde Umsä-
de zu einjähriger Festungsorbeit;
b) Joseph Liebermann, von Wuemlu-
gen, wegen hauptsächlicher Beihälfe #1
den obengenannten Verbrechen zu neun
monatlicher Festungsarbelt und
c) Andreas Liebermann, von Wu#n-
lingen, wegen der dabel gelelsteten Hült
unter Elmechnung der Strafe elati
unbedeutenden Fund-Diebstahls urd
anerlaubten Gewehrbesitzes zu fleben=
monatlicher Festungsarbeit; wobel
jedem derselben die Erstattung seiner
Arrest= und elnes angemessenen Tell
#an den Untersuchungs-Kosten oufersen
worden ist.