Widersetzlichkeit und Injurien gegen die
Obrigkeit, unter dem 11. Sept. d. J.
gefaͤllte (in dem Staats- und Reglerungs-
Blatt Nro. 81. S. 771 eingeruͤckte)
Straf-Erkenntniß, erhobene Berufung,
als durch das spätere Betreten des Wegs
zur Gnade verzichtet, zurückgewiesen.
Den 3. December wurde:
2. In der Rekurssache des Chrisilan Mutz
und Consorten von Glatlen, Oberamts
Freudenstadt, das von dem Gerichts-
bofe zu Tübingen unterm 2:5#. De-
cember v. J. gefällte (in Nro. J. des
Srtaats= und Regierungs-Blatts vom
J. 1821. S. 41 elngerückte) Erkenntniß
gegen sämtliche dort wegen Tumults als
verurthellt aufgeführte Indiolduen, welche
alle den Rekurs ergriffen hatten, unter
Verurtheilung der Rekurrenten in die
Kesten zweiter Instanz bestätigt.
Den 1i. December wurde:
3. iIn der Rekursfache der Judithe Caroline
Heß, von Reichenbach, Oberamts Gdp-
pingen, das von dem Criminal-Senate
des Gerichtshofs zu Eßlingen unterm
15. Nodember d. J. wegen mittelst Fäl-
schungen theils vollbrachten, theils ver-
suchten Beirugs, wegen wiederholten Va-
girens, Ehebruchs und Veruntreuung
wider sie gefällte (in das Staats= und
Reglerungs -Blatt Nro. 95. S. 913
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eingeruͤckte) Straf-Erkenntniß unter Ver-
uriheilung der Rekurrentin in die Kosten
aiweiter Instanz lediglich bestaͤtlgt.
Den i5. December wurde:
4. in der Rekurssache des Aloys Hoch, von
Engenreuthe, und des Joseph Schmld-
berger und Georg Bandel, von Ber-
gatreuthe, Oberamts Waldsee, die einge-
wandte Berufung gegen das von dem
Criminal-Senate des Gerichtshofs zu
Ulm, wegen versuchter Wilderel, und
gefährlicher Wldersetzlichkelt gegen einen
Forstdiener unterm 6. August d. J. older
sie gefällte (in Nro. 76. S. 756 des
Staats= und Reglerungs-Blatts einge-
rückte) Straf-Erkenntulß, wegen Man-
gele elner Beschwerde unter Verurthellung
der Rekurrenten in die Kosten zweiter
Instanz verworfen.
Den 13. December wurde!
5. in der Rekurssache des Gemeinderatbs
Jakob Mollenkopf, von Dfullingen,
Oberamts Reutlingen, das von dem
Criminal-Senate des Gerschtshofs zu
Täbingen unterm 2 7. August d. J. wegen
Veruntreuung von Gemelnde-Früchten
und versuchter Verleltung der Zeugen
seiner Vergehen zu falschen Aussagen,
wider ihn gefällte (in Nro. Gö. S. ½:5
des Staats= und Reglerungs-Blotts
enthaltene) Stref-Erkenneniß unter Ver-