Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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das  wird  ihm  im  späteren  Leben  auch  nicht  erspart  bleiben.
Des  weiteren  wurde  den  Hausaufgaben  der  Vorwurf  gemacht,
  sie  zögen  den  Neid  und  die  Angeberei  groß.  Ich
kann  nicht  verstehen,  warum  gerade  die  Hausaufgaben  mehr
als  die  übrigen  Schulverhältnisse  geeignet  seien,  diese  Charakterfehler
  zu  fördern.  Neid  wird  es  überall  da  geben,  wo  gleiche
Interessen  verfolgt  werden,  also  auch  unter  den  Schülern,
und  in  bezug  auf  die  Angeberei  ist  jedenfalls  der  Lehrer
die  geeigneteste  Persönlichkeit,  um  dieser  Unsitte  zu  steuern.

Auch  hat  man  die  Hausaufgaben  als  eine  große  Last
für  die  Eltern  hingestellt.  Ich  gebe  gerne  zu,  daß  die.
Eltern  recht  oft  darunter  zu  leiden  haben  können.  :  Aber
trotzdem  kann  ich  nicht  einsehen,  warum  die  Eltern  nicht
auch  einen  Teil  der  Kontrolle  für  die  Hausaufgaben  übernehmen
  sollen.  Ich  meine  nicht,  daß  sie  den  Kindern  helfen
sollen,  die  Aufgaben  anzufertigen,  aber  es  sollte  zu  ihrer  Verpflichtung
  gehören,  sich  zu  überzeugen,  daß  ihre  Kinder  überhaupt
  ihre  Aufgaben  machen,  und  sich  tunlichst  über  das
Aufgabenpensum  zu  orientieren  und  Sorge  dafür  zu  tragen,
daß  ihre  Kinder  Zeit  und  Platz  haben,  ihre  Aufgaben  zu
machen,  und  sie  anzuhalten,  daß  sie  auch  beizeiten  arbeiten
und  daß  sie  nicht  erst  die  ganze  freie  Zeit  vertändeln  und
abends  in  ein  paar  Minuten  die  Arbeiten  rasch  hinhudeln.
Auch  die  Eltern  —  und  nicht  bloß  immer  wieder  die  Lehrerschaft
  —  müssen  ständig  ihren  Kindern  klar  machen,  daß  die
Schulzeit  auch  eine  Zeit  ist,  wo  sie  etwas  lernen  müssen  fürs
Leben,  wo  sie  sich  einen  Grundbesitz  von  Bildung  und  Fähigkeiten
  sichern  müssen  fürs  Leben,  auf  dem  sie  nach  Austritt
aus  der  Schule  weiterbauen  sollen,  den  die  Schule  allerdings
vermittelt,  aber  nicht  ohne  Mitwirkung  des  Elternhauses  vermitteln
  kann.  Und  wenn  sich  beide  Elternteile  in  keiner
Hinsicht  vielleicht  aus  beruflichen  Gründen  um  ihre  Kinder
kümmern  können,  so  ist  das  gewiß  oft  genug  ein  sozialer
Faktor,  mit  dem  gerechnet  werden  muß,  der  aber  vom  Standpurikte
  des  Erziehers  als  ein  Mißstand  gröbster  Art  bezeichnet
werden  muß,  wenn  nicht  durch  geeigneten  Ersatz  die  elterliche
  Aufsicht  entbehrlich  gemacht  wird.