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das wird ihm im späteren Leben auch nicht erspart bleiben.
Des weiteren wurde den Hausaufgaben der Vorwurf gemacht,
sie zögen den Neid und die Angeberei groß. Ich
kann nicht verstehen, warum gerade die Hausaufgaben mehr
als die übrigen Schulverhältnisse geeignet seien, diese Charakterfehler
zu fördern. Neid wird es überall da geben, wo gleiche
Interessen verfolgt werden, also auch unter den Schülern,
und in bezug auf die Angeberei ist jedenfalls der Lehrer
die geeigneteste Persönlichkeit, um dieser Unsitte zu steuern.
Auch hat man die Hausaufgaben als eine große Last
für die Eltern hingestellt. Ich gebe gerne zu, daß die.
Eltern recht oft darunter zu leiden haben können. : Aber
trotzdem kann ich nicht einsehen, warum die Eltern nicht
auch einen Teil der Kontrolle für die Hausaufgaben übernehmen
sollen. Ich meine nicht, daß sie den Kindern helfen
sollen, die Aufgaben anzufertigen, aber es sollte zu ihrer Verpflichtung
gehören, sich zu überzeugen, daß ihre Kinder überhaupt
ihre Aufgaben machen, und sich tunlichst über das
Aufgabenpensum zu orientieren und Sorge dafür zu tragen,
daß ihre Kinder Zeit und Platz haben, ihre Aufgaben zu
machen, und sie anzuhalten, daß sie auch beizeiten arbeiten
und daß sie nicht erst die ganze freie Zeit vertändeln und
abends in ein paar Minuten die Arbeiten rasch hinhudeln.
Auch die Eltern — und nicht bloß immer wieder die Lehrerschaft
— müssen ständig ihren Kindern klar machen, daß die
Schulzeit auch eine Zeit ist, wo sie etwas lernen müssen fürs
Leben, wo sie sich einen Grundbesitz von Bildung und Fähigkeiten
sichern müssen fürs Leben, auf dem sie nach Austritt
aus der Schule weiterbauen sollen, den die Schule allerdings
vermittelt, aber nicht ohne Mitwirkung des Elternhauses vermitteln
kann. Und wenn sich beide Elternteile in keiner
Hinsicht vielleicht aus beruflichen Gründen um ihre Kinder
kümmern können, so ist das gewiß oft genug ein sozialer
Faktor, mit dem gerechnet werden muß, der aber vom Standpurikte
des Erziehers als ein Mißstand gröbster Art bezeichnet
werden muß, wenn nicht durch geeigneten Ersatz die elterliche
Aufsicht entbehrlich gemacht wird.