Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Das  Evangelium  und  die  Briefe  des  Johannes  erklaͤrt  in  sechs
wöchentlichen  Stunden  von  10—11  und  11—12  Uhr  Prof.  Dr.  Kuhn.

Die  Pastoralbriefe  Pauli  und  die  Briefe  des  h.  Jacobus,  Petrus
und  Indas  erklärt  in  fünf  wöchentlichen  Stunden,  Nachmittags  um  5  Uhr,  Prof.
Dr.  Mack.

Prof.  Dr.  Hefele  trägt  den  ersten  Theil  der  christlichen  Kirchengeschichte
  in  sieben  wöchentlichen  Stunden  vor,  Vormittags  von  3—9  und  Nachmittags
  von  5—6  Uhr.

Derselbe  erklärt  die  Schriften  der  apostolischen  Vaäter,  dreimal
wöchentlich  von  5—6  Uhr.  m
Diie  Vorlefungen  über  Dogmatik  von  Prof.  Kuhn  werden  später  angekuͤndigt
  werden.

Prof.  Dr.  Mack  wird  den  ersten  Theil  der  christ-batholischen  Sittenlehre
  in  fünf  wöchentlichen  Stunden,  Morgens  um  8  Uhr  vortragen.

Privardocent  Graf  wird  die  Katechetik  in  vier  wöchentlichen  Stunden,  Nachmittags
  von  4—5  Uhr,  vortragen.

G.  Rechtswissenschaft.

Juristische  Encyklopädie  nach  Falk,  wird  vortragen  viermal  wecheytlich
von  10—11  Uhr  Prof.  Dr.  Hepp.

Naturrecht  und  Geschichte  des  Naturrechts  nach  Gros,  fünfmal  wöchentlich
  Prof.  Dr.  Hepp.

Dasselbe  Collegium  nach  eigenem  Grundrisse  vier-  bis  fünfmal  wöchenrtlich
um  11  Uhr  Prof.  Dr.  Reyscher.

Die  Institutionen  des  rômischen  Rechts  fünfmal  in  der  Woche  von
4—5  Uhr  und  in  einer  weiter  zu  bestimmenden  Stunde  Prof.  Dr.  Maper.

Die  Pandekten,  mit  Ausnahme  des  Familien=  und  Erbrechts,  nach  Mühlenbruchs
  Doctrina  Pandechkarum,  trägt  vor  täglich  um  9  und  11  Uhr,  und  außerdem
zweimal  wöchentlich  um  5  Uhr,  Prof.  Dr.  v.  Schrader.

Die  zweite  Hälfte  der  Pandekten  sechsmal  wöchentlich  um  9  Uhr  und  zwei
bis  dreimal  um  11  Uhr  Prof.  Dr.  Mayer.