Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

266.  1611  613

er  es  dazu  nicht  kommen  lassen  wird.  Wenn  aber  unsere  Gesandten
  den  Kurfürsten  oder  deren  Räten  dergleichen  mit  Nutzen
insinuieren  können,  so  sollen  sie  es  nicht  unterlassen.)  !

4.  Wegen  der  Succession  im  Reich  sollen  die  Gesandten
vorsichtig  gehen  und  den  Anschein  vermeiden  als  wollten  wir  etwas
erzwingen  oder  der  freien  Wahl  der  Kurfürsten  praejudizieren;  nur
wenn  diese  finden,  dass  es  dem  Reich  zuträglicher  wäre,  noch  bei
Lebzeiten  des  Kaisers  einem  Interregnum  vorzubauen,  Weiterungen
zu  verhüten  und  den  Kaiser  zu  entlasten,  haben  wir  nach  dem
Beispiel  unserer  Vorfahren  aus  guten,  erheblichen  Gründen  Ursache,
unsere  Person  anzubieten  und  zu  empfehlen.  Dabei  werden  die
Gesandten,  besonders  Starhemberg  und  Polheim,  die  ihnen  in  dieser
Sache  vormals  anbefohlenen  Instruktionspunkte  ?  je  nach  Umständen
anzuwenden  wissen.  [Würde  sich  die  Sache  aber  etwa  daran  stossen,
dass  der  Kaiser  nicht  geneigt  wäre  oder  mistrauen  würde,  so  erbieten  wir
uns,  nach  der  Kurfürsten  eigenem  Rat  und  Willen  einen  Revers  zu
fertigen  und  dadurch  Kaiser  und  Reich  genügend  zu  versichern,  doch
darf  er  unsere  Ehre  und  Gewissen  nicht  praejudizieren.]?_  Wenn
die  Successionssachoe  nicht  verhandelt  wird,  so  sollen  die  Gesandten
dennoch  allenthalben,  wo  es  Not  tut,  sollizitieren,  damit  bei  diesem
Stand  der  Türkengefahr  und  bei  dieser  Lage  des  Reiches  die  Succession
mit  allen  Mitteln  befördert  wird:  denn  dadurch  werde  die  Justiz
ım  Reich  reformiert,  das  Mistrauen  aufgehoben  und  gutes  Regiment  und
Erledigung  aller  Sachen  beschleunigt.  ‚Ob  nun  wür  wol  mit  unserer
person  diser  anregung  und  insinuation  verdächtig  sein  möchten,‘  so
gebührt  uns  doch  als  einem  diesem  kurfürstlichen  Kolleg  inkorporierten
Mitglied  für  das  Reich,  von  dem  wir  mehr  Lehen  als  andere  haben,
der  wir  auch  dem  Türken  mit  unsern  Königreichen  und  Ländern
am  nächsten  liegen,  zu  sorgen  und  unsere  Meinung  aufrecht  vorbringen
zu  lassen.  Wir  wollen  aber  damit  nicht  den  Kaiser  degradieren  oder
ihm  an  seiner  Hoheit  irgend  praejudizieren  sondern  vielmehr  diese
erhalten  und,  was  er  vermöge  seines  Alters  und  seiner  Kränklichkeit

!  Die  eingeklammerte  Stelle  wurde  in  der  neuen  Redaktion  vom  1.  Oktober
(Wh.,  Wahl-  und  Krönungsakten,  Bd.7,  no.5;  Kptkopie)  ausgelassen,  daftir  aber
folgende  eingesetzt:  Die  Kurfürsten  können  dies  aus  dem  geschlossenen  Vergleich
[vom  11.  August]  und  dem  kaiserlichen  Genvraltestimonium  [vom  gleichen
Tag;  vgl.  unten  no.  313  und  no.  314]  ersehen.  Dabei  wollen  wir  die  Kurfürsten
versichern,  dasgs  wir  uns  nicht  nur  diesem  Vergleich  gemäss  verhalten  sondern
anch  dem  Kaiser  alle  Ehrfurcht  und  Liebe  bei  jeder  Gelegenheit  erzeigen
und  seine  Ehre  wie  unsere  eigene  verteidigen  wollen.  Wiewol  wir  uns  der
brüderlichen  Affektion  des  Kaisers  getrösten,  so  besorgen  wir  doch,  dass
friedhässige  Leute  allerlei  Zwist  und  Mistrauen  erregen  möchten,  woran
sie  ibr  meistes  Interesse  haben;  wenn  solche  Leute  die  Kurfürsten  —  wie
vordem  —  von  uns  ungleich  informieren  sollten,  so  mögen  diese  sich  durch  unsere
Erklärung  der  Wahrheit  versichert  halten  und  uns  verständigen,  falle
dergleichen  vorkommt.

?  Vgl.  Hammer-Purgstall,  Khlesls  Leben,  II.,  Urkunden-Sammlung,
no.  204,  besonders  8.  280  f.

®  Was  in  Klammern  steht,  ist  in  der  zweiten  Fassung  ausgelassen,

[Zu
Juli  6.]