Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

Deutschland.  49

26.  Febr.  (Schleswig-Holstein).  Delegirtenversammlung  der  Schleswig-Holstein-Vereine
  beider  Herzogthümer  in  Rendsburg.  Von  149
Vereinen  sind  120  durch  208  Delegirte  vertreten.  Der  (einem
engeren  Anschluß  an  Preußen  geneigte)  engere  Ausschuß  des  Gesammtvereins
  hatte  die  Einberufung  der  Delegirtenversammlung
Anfangs  abgelehnt,  war  aber  durch  den  Altonaer  Verein,  der  den
förmlichen  Antrag  dazu  stellte  und  sofort  die  nöthige  Unterstützung
bei  andern  Vereinen  fand,  dazu  genöthigt  worden.  Der  engere
Ausschuß  enthält  sich  demgemäß,  der  Versammlung  irgend  einen  Entwurf
  von  Resolutionen  seinerseits  vorzulegen.

Einer  Vorversammlung  am  25.  Febr.  liegen  folgende  Anträge
  vor:

1.  Antrag  des  Reinbecker  Vereins:  „I.  Wir  constatiren,  daß  das
Land  den  Anschluß  an  Preußen  in  militärischer,  maritimer  und  diplomatischer
Hinsicht  als  dem  allseitigen  Interesse  entsprechend  betrachtet  und  daher  denselben
  aufrichtig  wünscht;  wir  halten  fest  daran,  daß  aber  die  preußischen
Forderungen  der  gesetzlichen  Landesvertretung  zur  Berathung  über  die  Art
und  Weise  der  Ausführung  der  einzelnen  Punkte  vor  ihrer  Inkrafttretung
vorgelegt  werden.  II.  Wir  halten  unverbrüchlich  fest  und  wahren,  soweit  es
in  unserer  Macht  steht,  die  innere  Selbständigkeit  des  Landes  unter  Herzog
Friedrich  VIII."

2)  Antrag  des  Altonaer  Vereins:  „Das  schleswig-holsteinische
Volk  protestirt  auf  das  entschiedenste  gegen  die  vielfach  aus  Unkenntniß
oder  Perfidie  verbreitete  Anschuldigung,  als  gebe  sich  in  einem  Theile  des
schleswig-holsteinischen  Volks  eine  particularislische  Störrigkeit  gegen
die  Sache  des  Gesammtvaterlandes  zu  erkennen.  Jederzeit  bereit,  für  ein
Herbeiführung  eines  wirklichen  Bundesstaats,  für  die  Einsetzung  einer
kräftigen  Centralgewalt  mit  Controle  einer  Volksvertretung  aus  allen  Kräften
mitzuwirken,  und  keinem  andern  deutschen  Volksstamme  in  der  vollen  Hingebung
  an  eine  solchermaßen  beschaffene  deutsche  Bundesgewalt  irgend  nachzustehen;
  des  Weiteren  überzeugt,  daß  Herzog  Friedrich  VIII.  treu  und  gewissenhaft
  zu  seinen  Worten  stehen  und  es  in  allen  Stücken  an  Hingebung
für  das  Wohl  des  deutschen  Gesam    nicht  fehlen  lassen  werde;
—  empfindet  das  schleswig-holsteinische  Volk  eben  deshalb  in  seinem  Gewissen
die  schwersten  Bedenken  dagegen  der  Entscheidung  Deutschlands  vorzugreifen
und  die  vollen  Befugnisse  einer  künftigen  Centralgewalt  der  jetzigen  von  Hrn.
v.  Bismarck  repräsentirten  preußischen  Regierung  zuzusprechen,  und  dies  um
so  mehr,  da  es  an  jeder  ausreichenden  Bürgschaft  fehlt,  daß  diese  Befugnisse
nicht  zur  Unterdrückung  der  constitutionellen  Freiheit  in  Schleswig-Holstein
und  zum  Nachtheile  der  Gesammtinteressen  Deutschlands  werden  verwendet
werden“.

3)  Antrag  des  Kieler  Vereins:  I.  „Im  Bewußtsein  der  Uebereinstimmung
  mit  dem  Willen  und  der  Rechtsüberzeugung  der  Gesammtbevölkerung
  unseres  Landes  und  in  der  Ueberzeugung,  zum  Besten  unseres  Vaterlandes
  zu  handeln,  halten  wir  fest  an  der  auf  Grund  des  Rechts  gelobten
Treue  zu  unserem  Herzog  Friedrich  VIII.,  —  halten  wir  fest:  an  der  Forderung,
  daß  bei  der  zu  beschleunigenden  Ordnung  unserer  staatlichen  Verhältnisse
  sowohl  im  Innern  als  in  Beziehung  zu  Deutschland  dem  Herzoge  und
den  gesetzlichen  Vertretern  des  Landes  eine  entscheidende  Stimme  zusteht.
II.  Wir  erklären  uns  aber  gleichzeitig  bereit,  unbeschadet  der  inneren  Selbständigkeit
  des  Landes  und  auf  Grund  eines  durch  den  Herzog  unter  gesetzlicher
Mitwirkung  der  Landesvertretung  zu  schließenden  Vertrages  eine  engere  Ver-4