Der Aufruhr in Luxemburg. 313
glücklich begraben sein. Um den Ernst seiner Absichten von vornherein
unzweideutig zu erweisen, richtete der Bundestag am 18. Nov. an Oster-
reich und Preußen die vertrauensvolle Bitte, sie möchten sich auf der Lon-
doner Konferenz des deutschen Bundeslandes annehmen und womöglich
bewirken, daß die Bundesexekution ganz oder teilweise überflüssig werde.
Einen Vertreter des Bundes nach London zu schicken hielt man für be-
denklich; denn man fühlte, welche lächerliche Rolle ein solcher reindeutscher
Diplomat neben den Gesandten der beiden deutschen Großmächte spielen
mußte. Nur Blittersdorff wollte nicht sehen, daß der Deutsche Bund ohne
Österreich und Preußen nicht zu den großen Mächten gehörte, und ver-
langte lebhaft, aber vergeblich die unmittelbare Mitwirkung des Bundestags
bei den Londoner Konferenzen.)
Mittlerweile versuchte der französische Hof, da er die Rechtmäßigkeit
der Bundesexekution unmöglich bestreiten konnte, mindestens die Aus-
führung nach Kräften zu verzögern. In einem Rundschreiben vom 30. Dez.
sprach er den kleinen deutschen Höfen den väterlichen Wunsch aus, der
mit den Hoffnungen dieser Kabinette nur zu wohl übereinstimmte: „daß
der Bundestag bei den zu ergreifenden Maßregeln die Langsamkeit und
die weise Mäßigung, wovon seine Taten durchdrungen sind, bewähren,
daß alle möglichen Zögerungen angewendet und selbst erneuert werden
mögen. Diese Langmut entspricht dem Charakter des Bundestages, der
die Eintracht und den Frieden durch die versöhnlichsten Mittel aufrecht
erhalten soll.“ Zugleich mußte Alleye in Frankfurt der Bundesversamm-
lung vorhalten: „die Eilfertigkeit, welche sie bei der Vorbereitung der
militärischen Maßregeln zeige, drohe die Aufregung in Belgien noch zu
vermehren.“““*) Um dem Bunde noch einen Stein mehr in den Weg zu
werfen, stellte Frankreich sodann die dreiste Behauptung auf: das Stück
des Fürstentums Bouillon, das die Pariser Verträge einst mit dem alten
Herzogtum Luxemburg vereinigt hätten, könne nicht als ein unzertrenn-
licher Bestandteil des Landes betrachtet werden — worauf dann erst von
Bundes wegen eine lange Widerlegung geschrieben werden mußte. “) In-
des Deutschlands Recht war allzu klar. Am 18. März 1831 beschloß
der Bundestag endlich, durch ein Exekutionsheer von 24000 Mann das
Ansehen der rechtmäßigen Obrigkeit in Luxemburg wiederherzustellen und
zugleich die Besatzung der Bundesfestung auf Kriegsfuß zu setzen.
Der Beschluß erfolgte viel zu spät; denn in diesen sechs Monaten
hatten die Aufständischen, ermutigt durch das Zaudern des Bundes,
überall im Lande ihre Behörden eingerichtet. Nur die Bundesfestung
*) Blittersdorffs Berichte, 22., 30. April 1831 ff.
**) Zirkularschreiben des französ. Ministers des Ausw. an die Gesandtschaften in
Karlsruhe, Stuttgart, usw. 30. Dez. Weisung an Alleye, 29. Dez. 1830.
*#*) Graf Reinhard, franz. Gesandter in Dresden, Denkschrift über Bouillon. Er-
widerung von Smidt d. J., Jan. 1831.