Volltext : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Kirchenpolitische  Gesetzentwürfe.  713

k.  Maj.  erhabener  Leitung  vorbehalten  ist.“  Friedrich  Wilhelm  schrieb  an
den  Rand:  „d.  h.  mit  der  gehörigen  Vorsicht  und  ohne  gewisse  Grenzen  zu
überschreiten;“  im  übrigen  dankte  er  ihnen  für  ihren  „höchst  lobenswerten
Freimut“.*)  Er  ahnte  dunkel,  daß  die  Dinge  leider  so  einfach  nicht
lagen,  daß  die  Staatsgewalt  wirklich  nicht  für  das  Licht  kämpfte,  wenn  sie
katholische  Väter  schlechterdings  hindern  wollte,  ihre  Kinder  evangelisch  zu
erziehen.  Jenen  strengen  Territorialisten  traten  andere  namhafte  Beamte
gegenüber,  so  Geh.  Rat  Göschel,  der  hochkonservative  Hegelianer,  und
der  halbklerikale  Schmedding.  über  Schmeddings  eigentliche  Meinung
ließ  sich  schwer  ins  klare  kommen.  Die  rheinischen  Ultramontanen  trau—
ten  ihm  keineswegs;  Kaplan  Michelis  sagte  in  einem  jener  aufgefundenen
vertrauten  Briefe:  „er  war  von  jeher  unter  dem  Scheine  eines  guten
Katholiken  die  Pest  für  unsere  Kirchenfreiheit.“  Doch  mit  der  Behand—
lung  der  beiden  Erzbischöfe  war  er  durchaus  nicht  einverstanden;  er  fand
die  Verhaftung  Dunins  ebenso  ungerechtfertigt,  wie  die  Absetzung,  und
wünschte  an  den  Beratungen  über  die  Ausführung  des  Posener  Straf—
erkenntnisses  nicht  teilzunehmen.  Durch  Gelegenheitsgesetze  einem  augen—
blicklichen  Notstande  abzuhelfen,  hielt  er  für  verkehrt:  „Schwerlich  dürften
eigentliche  Gesetze  aus  der  reinen  hohen  Atmosphäre,  der  die  Gesetzgebung
  angehört,  in  den  tieferen  Dunstkreis  hinabzuziehen  und  als  Streitwaffe
  zu  gebrauchen  sein.“)

Da  die  Meinungen  unter  den  Beamten  so  weit  auseinandergingen
und  Altenstein  keinen  durchschlagenden  Entschluß  fand,  so  wurde  der
König  immer  unsicherer  und  verschob  die  Unterzeichnung  der  sechs  Gesetze.
Um  sich  genau  zu  unterrichten,  ließ  er  bei  den  befreundeten  deutschen
Höfen  Erkundigungen  über  ihre  Kirchenpolitik  einziehen.  Diese  wohlgemeinten
  Anfragen  sollten  für  Preußen  auf  lange  hinaus  verhängnisvoll
werden.  König  Wilhelm  von  Württemberg,  der  als  Voltairianer  diesen
leidigen  Pfaffenstreit  gern  aus  der  Welt  geschafft  hätte,  ging  auf  die  Fragen
des  preußischen  Gesandten  von  Rochow  eifrig  ein  und  sagte  ihm:  „Mit  einer
Macht  wie  diejenige  des  Papstes,  die  so  viele  heimliche  Alliierte  hat,  ist  bös
anzubinden;  jeder  katholische  Einwohner  ist  mehr  oder  weniger  ein  Agent
dieser  fremden  Macht;“  darum  müsse  vor  allem  das  Mißtrauen  des  katholischen
  Volks  gegen  die  evangelische  Dynastie  überwunden  werden;  dies
sei  nur  möglich,  wenn  man,  wie  in  Württemberg  und  Baden,  die  Aufsicht
  über  die  römische  Kirche  einem  besonderen  Kirchenrate  anvertraue,
der  ausschließlich  aus  katholischen  Mitgliedern  bestehe.  Sein  erfahrener
Minister  Schlayer  stimmte  ihm  lebhaft  bei.  Der  kluge  Württemberger
hatte  ganz  recht,  wenn  er  dem  Preußen  sagte:  in  Süddeutschland  kennt

 

*)  Denkschrift  der  sechs  Oberpräsidenten  vom  26.  Nov.  1838.
**)  Schmeddings  Denkschriften,  2.  März,  25.  April;  Schmedding  an  Altenstein,
20.  Juli  1839.