318 IL Wen. 5.37. Gent, Werchetichang md Aufenthalt.
chlüfie mäffen ftet® mit Gründen verfehen fein und dem Ans
tragjteller eröffnet werden. (Beil. 92.)
Glaubt der Antragjteller im Abweifungsfalle einen gefehlihen
Anfpruch auf Verleihung des Heimatrechte3 gemäß Art.
6 oder 7 des Gefeges zu haben, fo fann er die Sadıe bei dem
der abweilenden Gemeinde vorgejegten Bezirkdantte anhängig
machen, gegen dejjen Enticyeidung ihm binnen einer 14tägigen
ausschließlichen Frift die Beichwerde an die F. Kreigregierung,
KR. d. %., freifteht.
d) Heimaterwerb dur Ausländer.
Ausländern, welchen eine vorläufige Heimat in Bayern
angetwtefen worden ift, weil deren Wegiverfung auß dem bayeriichen
Staatsgebiete nicht möglid; war, werden bei der Erwerbung
einer wirflihen Heimat wie AXnländer behandelt.
(Art. 9 Abj. 5 des Gef.)
2) Die Erwerbung des SfmdigenatS und der Heimat in
einer Gemeinde dur) Ausländer farın erfolgen:
a) wenn eine Ausländerin einen Bayern heirathet, Toferne
nicht nach den Gejeten ihres Heimatlandes eine bejondere
Auswanderungsbemwilligung erforderlich ft; ihre
Kinder folgen diefer Heimath nur dann, wenn fie durch
die Verehelihung legitimirt werden und die etiwa erforderliche
Entlaffungsbewilligung beibringen,
b) wenn Die Verleihung des Heimathsrechtes auf Grund
der Art. 6—8 des Gejetes eintritt.
Diefe erjtredt fid) auch) auf die Ehefrau und die nod)
unfelbititändigen ehelichen oder legitimirten Kinder des Antrag»
jtellerd, joferne Dies mit den ©ejegen feines SHeimatlandes
ım Einflang fteht oder die Auswanderungserlaubniß befonder&
für fie beigebracht wird.
Die Anjtruirung der Gejudhe um Verleihung der Hermat
an einen Ausländer erfolgt nach denfelben Grundfägen inte
bei „Inländern, indefjen hat der Ausländer noch den Nachweis
darüber beizubringen, daß feine Entlaffung aus jeinem bisherigen
Unterthanenverbande erfolgt ift, oder daß feiner Auswanderung
nad) Bayern fein Hinderniß im Wege jtehe.
Wenn in einen auswärtigen Staate jolche Urkunden nicht
auggejtellt werden genügt es, wenn der Antragjteller beim Bürgermeifter
feine Berzichtleiftung auf das fremde Staatsbürgerrecht
zu Protokoll erklärt. Soll fi die Einwanderung aud)
auf Yamtilienangehörige erftreden, jo ift dies im Antrag unter