14 I. Urgeschichte Schwabens und Württembergs.
(1125— 1138) verzichtete auf dle von Heinrich V. im Wormser Konkordat (1122)
erworbenen Rechte, die Bischofswahlen in des Katsers Gegenwart und die Investi-
tur unmittelbar nach der Wahl des geistlichen Würdenträges vornehmen zu lassen.
Damit entließ er die Geistlichkeit aus dem Reichsverband und entzog der Kronge-
walt die Güter, über die sie vorher frei verfügt hatte.
Schwaben hatte von 917— 1080 fünfzehn Herzoge, die aus
Schwaben, Franken, Sachsen und dem Hause Babenberg stammten.
Sie besaßen neben ihrem herzoglichen Amte auch einzelne Grafschaften, in denen
sie das Amt der Gaugrafen verwalteten. Einige vereinigten sogar zwei Herzog-
thümer unter ihrer Herrschaft, wie Otto I. (973—992) Herzog von Schwaben
und Franken, Konrad und Hermann II. Herzoge von Schwaben und Elsaß
waren. Burkhard II. (954—973) kämpfte mit Kaiser Otto I. dem Großen
in der Schlacht auf dem Lechfelde (955) gegen die räubertschen Ungarn.
Nach Ottos III. (973—983) Tode bewarb sich auch obengenannter Herzog
Hermann II. von Schwaben (997—1003) um die Krone; aber Heinrich
von Bayern wurde zum König gewählt. Dieser fiel in Schwaben ein und
zwang den Herzog zur Nachgiebigkeit und Unterwerfung. Hermanns II. Sohn,
Hermann III., starb bald; seine Schwester Gisela heiratete Ernst von
Oesterreich, der dadurch Herzog von Schwaben wurde (1012 —1015). Des-
sen Sohn Ernst II. (1015 — 1030) wurde durch eine zweite Heirat selner Mut-
ter der Stiefsohn des nachmaligen Kaisers Konrad II. (1024— 1039). Ernst
glaubte als Sohn der Gisela aus erster Ehe auf das Erbe von Burgund größere
Rechte zu besitzen, als Konrad, obgleich Rudolf sein Burgund nicht der salischen Fa-
milie, sondern dem Kalser und Reich vermacht hatte. Ernst verband sich mit zwei alt-
schwäbischen Grafen, Rudolf Welft) und Werner von Kyburg, seinem treue-
sten Freunde. Sie fielen, während Konrad in Italien war, in Burgund ein, seng-
ten und brannten und setzten sich in Solothurn fest. Der Kaiser kam eilig zurück
und hielt zu Ulm großen Reichstag (1027). Ernst erschten an der Spitze vieler
schwäbischen Dlenstleute und hoffte mit Trotz sein vermeintliches Recht durchzu-
setzen. Gisela redete zum Frleden, aber vergeblich. Wie es aber zur Entscheidung
kommer sollte, hatte sich Ernst an seinen Schwaben verrechnet. Sie erklärten ihm,
daß der dem ertog geleistete Schwur sie nicht von dem für Kaiser und Relch ge-
leisteten entbinde. Wenn also Ernst mit dem Reich in Fehde liege, so seien sie zu-
nächst diesem verpflichtet. So ward Ernst zu Ulm verlassen, entwaffnet und als
Reichsverräther auf der Feste Gibichenstein in Sachsen gefangen gesetzt. Wolf
wurde des Landes verwiesen und Werner floh, nachdem er mehrere Monate seine
Burg heldenmüthig vertheidigt hatte. Ernst wurde nach dreijähriger Gefangen-
schaft von Konrad wieder freigelassen und erhielt zugleich das Versprechen der Zu-
rückgabe des Herzogthums Schwaben, wenn er den geheimen Aufenthalt Werners
verrathe. Ernst aber rief aus: „Wie sollte ich den verrathen, der mir einzig treu
geblieben!“ Sofort wurde er in die Reichsacht erklärt. Er floh zu seinem
Freunde Werner und führte mit diesem, um das tägliche Brod zu gewinnen, im
Schwarzwald ein Räuberleben (von der Feste Falkenstein bei Schramberg aus,
wo sie Adalbert von Falkenstein in Schutz genommen hatte). Endlich schickte Bi-
schof Wermann von Konstanz, der Verweser des Herzogthums, den Grafen
1) Siehe hierübe Näheres in Menzels Geschichte der Deutschen, Bd. I., S. 322 f.