Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848  Sendung  Wildenbruch's.  219

Vor  Allem  komme  es  darauf  an,  den  König  zu  überzeugen,
daß  die  Losreißung  Schleswigs  von  Holstein  der  Gesammtmacht
  Deutschlands  gegenüber  eine  Unmöglichkeit  sei;  das
Beharren  dabei  würde  nothwendig  dem  Könige  beide  Herzogthümer
  kosten;  dann  aber  würden  die  eigentlich  dänischen
Lande  sich  zu  isolirtem  Bestehen  zu  schwach  finden,  und  sich
mit  Schweden  und  Norwegen  zu  einer  skandinavischen  Union
verbinden,  der  König  also  auch  die  dänische  Krone  einbüßen.
Da  Preußen  jene  Union  nicht  wünsche,  so  richte  sich  sein
aufrichtiges  Streben  darauf,  dem  Könige  die  Herzogthümer
zu  erhalten,  was  denn  eben  nur  bei  der  Anerkennung  der
untrennbaren  Verbindung  Schleswigs  mit  Holstein  als  eines
selbständigen  Staats  unter  der  Herrschaft  seines  Herzogs
möglich  sei;  dann  würde  sich  auch  durch  eine  Abänderung.
des  dänischen  Erbfolgegesetzes  die  Vereinigung  beider  Kronen
für  die  Zukunft  sichern  lassen.  Dies  zu  erlangen,  einen
friedlichen  Ausgang  möglich  zu  erhalten,  und  einem  erbitterten.
Kriege  vorzubeugen,  bei  dem  die  Kraft  des  radicalen  Deutschland
  sich  in  der  Form  wilder  Freischaaren  über  die  Herzogthümer
  ergießen  würde,  das  sei  der  Zweck  der  preußischen
Maaßregeln.  Denn  wenn  die  deutschen  Fürsten  sich  der
Angelegenheit  nicht  kräftig  und  handelnd  annähmen,  so  würden
die  Herzogthümer  als  letztes  Mittel  der  Selbsterhaltung  sich
an  die  republikanischen  Sympathien  in  Deutschland  wenden,
und  das  Entstehen  einer  transalbingischen  Republik  sowohl
Dänemark  als  die  deutschen  Nachbarstaaten  ernstlich  gefährden.

Die  preußischen  Truppen  würden,  fügte  die  Instruction
noch  hinzu,  in  der  Hoffnung  auf  friedliche  Verständigung
an  der  Grenze  Schleswigs  Halt  machen;  erfüllte  sich  aber
dies  nicht,  so  würden  sie  den  Umständen  gemäß  handeln.