bekannt sein wie uns — sie bat, nach Hause zu gehen, und sich
eilends ihnen entzog. Das ist alles. Wenn Ludendorff nicht
preußischer Offizier und Gentleman wäre, wenn er sozial-
demokratisch-unabhängige Allüren hätte, so wäre bier das
Sprungbrett für ihn gegeben gewesen. Er hat es nicht be-
nutzt. Er hat keinerlei Ansprache an das Volk gebalten, hat
nicht wie ungestraft Tausende anderer Leute in Berlin etwa
vom „Bluthund Scheidemann“ gesprochen und zum Sturz
der Regierung aufgefordert. Nein, Leute, die das tun,
Leute aus Scheidemannes eigener Schicht, fallen schlimmsten-
falls unter die Segnungen irgendeiner Amnestie. Auch für
die Spartakisten, die im JZanuar auf friedliche Bürger schossen,
hat es kein Ausnahmegericht gegeben. Oie sind ja Bruder-
blut. Aber daß in der Ostmarkenversammlung Erzberger aus-
gezischt und „mein Parteifreund Bernstein“, wie der Partei-
minister Scheidemann ihn nennt, lärmend unterbrochen wurde,
das hat dem Faß den Boden ausgeschlagen. Meinunge-
freiheit darf es in Deutschland nur für Parteigänger der Re-
gierung geben. Alle Andersdenkenden werdenniedergeknüppelt.
Wenn nicht anders, dann durch ein Ausnahmegericht. „Es
darf niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden“,
steht schon in der amerikanischen und in der Folge in der Ver-
fassung jeder anderen Republik. AÜber solche Zwirnsfäden
stolpert ein Scheidemann aber nicht.
Ludendorff hat vor einiger Zeit selbst erklärt, er sei bereit,
sich einem Staatsgerichtehof zu stellen, der alles untersuchen
könne, was er, der General, im Feldzuge gelekstet oder ver-
fehlt habe. Das ist so, als wenn ein Offizier, gegen den An-
schuldigungen erhoben werden, ehrengerichtliche Untersuchung
gegen sich beantragt. Scheidemann will aber etwas ganz
anderes. Er will ein Gericht, das Ludendorff zur Strecke
bringt. „Wir werden die Herren schon zu fassen kriegen!“
sagt der Ministerpräsident, während die leidenschaftliche Röte
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