Nein, sie ist keine Petroleuse. Sie ist eine etwas beschränkte
Proletarierfrau, die von Mutter Natur eine übergroße Menge
— innmit Weininger zu sprechen — männliche Moleküle mit-
bekommen bat und in ihrem männlichen Amt als Partei-
sekretär der Unabhängigen immer noch mehr verholzt ist. Es
feblt ihr gelegentlich auch nicht an einem guten Einwurf in
die Hebatte. Es handelt sich heute, wo sie wieder zu Worte
kommt, bei den in der Verfassung zu „verankernden“ Grund-
rechten des Deutschen auch um die Grundrechte der Frau.
Labrzehntelang hat man die letzte Folgerung der demokrati-
schen Entwicklung auf Grund der „Gleichbeit alles dessen, was
Menschenantlitz trägt“ nicht gezogen, die Frau nicht zur poli-
tischen Mitentscheidung im Staate zugelassen, weil das Wahl-
recht ein Korrelat der Wehrpflicht sei. Das ist alte germanische
Auffassung. Im Thing sitzt nur, wer wehrhaft ist. Frau Zietz
aber findet beute die geschickte Wendung, daß mindestens die
gleiche vaterländische Last wie der Heeresdienst der Männer
und im Zahrhundertdurchschnitt mindestens ebenso lebens-
gefährlich die Mutterschaft der Frau sei; das mache sie gleich-
berechtigt, das zwinge zum Niederreißen auch der letzten
Schranke. Der Einwurs, so durchschlagend er im ersten Augen-
blick erscheint, ist freilich nur ein Blender. Frau Zietz bestätigt
damit doch gerade die Verschiedenheit der Geschlechter:
der Mann wird nie Kinder kriegen, die Frau nie die Waffe
tragen; auch nicht einmal das Steigerbeil in der Zwange-
feuerwehr, wie der Hemokrat Dr. Luppe nebenbei erwähnt.
Schützer des umfriedeten Heims ist und bleibt der Mann, und
nicht draußen, sondern „drinnen waltet die züchtige Hausfrau“;
binaus ins feindliche Leben muß immer noch vorzugsweise
der Mann.
Oie soziale Entwicklung hat bei uns nun auch die Frau in
den Daseinskampf gestellt, und insbesondere der selbständigen
erwerbstätigen Frau gönnt beute jede Partei das Wahlrecht.
216