Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1895. (44)

Verzeichniß

von  de  zu..  ,

auf  Grund  des  F.  105/  der  Gewerbcordnung  gestatteten  Ausnahmen  von  dem

Verbot  der  Sonntagsarbeit.

Das  Verzeichniß  ist  nach  Kalenderjahren  und  innerhall  elnes  jeden  Kalenderjahrrs  nach  lichen
Anlagen  thunlichst  so  einzurichten,  daß  jede  gewerbliche  Anlage  nur  eimmol  s  wird  und  sovle!  Raum  erhbä,
  daß  mehmmallge  Nusnahmebewllligungen  untereinander  eingewwagen  werden  kön