Verzeichniß
von de zu.. ,
auf Grund des F. 105/ der Gewerbcordnung gestatteten Ausnahmen von dem
Verbot der Sonntagsarbeit.
Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren und innerhall elnes jeden Kalenderjahrrs nach lichen
Anlagen thunlichst so einzurichten, daß jede gewerbliche Anlage nur eimmol s wird und sovle! Raum erhbä,
daß mehmmallge Nusnahmebewllligungen untereinander eingewwagen werden kön