Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XXII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. Februar 1894. No.5. 
  
  
  
Inhalt: 1. Handels, und Gewerbe-Wesen: Abänderung 3. Zoll- und Steuer-Wesen: Vorschriften, betreffend die Ver- 
des Regulativs für die Errichtung einer Kommission für anlagung der Brennereien zum Kontingente für die Kon- 
Arbeiterstatistik; — Anerkennung ausländischer Prüfungs- tingents. Periode 1893/96                                23 
zeichen für Handfeuerwaffen Seite 19 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Konsulat -Wesen: Exequatur- Ertheilung 22 Reichsgebiet.. ..... 43 
  
1. Handels- und Gewerbe-Wesen. 
Das Regulativ für die Errichtung einer Kommission für Arbeiterstatistik vom 1. April 1892 (Central-Blatt 
für das Deutsche Reich, S. 166) hat nach Abänderung der §§ 2 und 8 die folgende Fassung erhalten. 
Berlin, den 29. Januar 1894. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
v. Boetticher. 
Regulativ 
für die Errichtung einer Kommission für Arbeiterstatistik. 
§. 1. 
Zur Mitwirkung bei den statistischen Erhebungen, welche bei der Vorbereitung und Ausführung 
der die Verhältnisse der gewerblichen Arbeiter (Titel VII der Gewerbeordnung) betreffenden Gesetzgebung 
erforderlich werden, wird eine Kommission für Arbeiterstatistik errichtet. 
§. 2. 
Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden und vierzehn Mitgliedern. 
Der Vorsitzende wird vom Reichskanzler ernannt. 
Von den Mitgliedern werden sechs vom Bundesrath und sieben vom Reichstag gewählt: ein 
Mitglied ernennt der Reichskanzler aus den Beamten des Kaiserlichen Statistischen Amts. 
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