I. Civilprozeß. A. Gerichtsordnung. Kap. XV. 193
erlegten Beweises Beschwerde führte, zum Beweise von Einreden
zuzulassen. XII, 183. d) Berufungsantrag auf Modifizirung
einer dem Appellanten gemachten Beweisauflage
zufolge oberrichterlichen Amtes als Antrag auf Ueberbürdung
der Bewelslast an den Gegner aufgefaßt. XX, 30. c) D
volution an den Oberrichter; oberrlchterliches Amt; Reformalio
in pejus. XVIII, 261. l) Wenn blos im Kostenpunkt
appellirt wurde, darf der Oberrichter nicht in der Hauptsache
erkennen. XVIII, 329. 8) Umfang der Devolution an den
Oberrichter, eine Forderung im Konkurse betr., bezüglich
welcher von den Vorinstanzen blos über die Aguiditat, nicht
aber über die Priorität erkannt war. XV, 333. h) Oberrichterliches
Amt. in supplirender Benützung des Inhalts von
Beiakten. XVIII, 188. i) Befugniß des Oberichters, unnöthige
öresihanen abzuschneiden. XVII, 175. k) Oberchterliche
Abänderung der Eidesformel von Amtswegen.
1) Befugniß des Oberrichters, Schreibversehen
* Amtswegen zu berichtigen. XX, 320. m) Oberrichterliches
Amt, zur Feststellung einer Mäcklergebühr nach richterlichem
Ermessen. XVI, 80. n) Zurücweisung der Sache an
die vorige Instanz. IV, 333, Nr. 3, 381. o) Gegen nichtappellable
Zwischenbeschelde kann im Wege der Adhäsion
Beschwerde geführt werden. XIII, 363. XX, 88. p) Adhäsion,
die Verurtheilung zur Einlassung auf die Vorklage
betr., einer selbstständigen Berufung in Ansehung der Widerklage
und der gegnerischen Berufung gegen das in der
Vorklagsache erlassene Beweisinterlokut folgend. XVIII, 270.
a) Adhäsion; Konnexität. XIV, 90. Fälle ulssse= Ad--häsion
wegen Mangels der Konnexität. XIX, 191,
r) Zulassigteit der Adhäsion in Nürnberger Handelsgerichtssachen.
XVI, 293. s) Deren Unzulässigkeit nach der bayer.
Wechsel- uld Merkantilgerichtsordnung. XVIII
8. 10. a) Verzicht auf Appellation. XI, 269. b) Thellweiser
Be-hict zur Vereitelung von Rechtemitteln. XII. 48.
r
1. a) Prüfung der Förmlichkeiten der Vorinstanz.
XVI, 81. b) Oberrichterliches Amt in Prüfung der Justizsachen-Eigenschaft.
XX, *74. Obergerichtserkenntniß;
Abänderung oder Aufhebung. XVII, 47. d) Relormalio in
peius. XVIII, 261. e) Frivolltätsstrafe bei unzulässigen
vom Anwalt aus Auftrag des Mandanten ergriffenen Rechtsmitteln.
XII, 153.
12. a) Revisionssumme bei theilweise gleichförmigen
Vorerkenntnissen. XVI, 288. b) Veschwerdensunune ur
dritten Instanz in Aufschlagsd 28
203, 204. c) Wiederaufleben seane ee 1 7| dritter
Instanz. XIX, 352. d) Ausstellungen gegen die Fas-13