Full text : Das Interregnum.

I.  Civilprozeß.  A.  Gerichtsordnung.  Kap.  XV.  193

erlegten  Beweises  Beschwerde  führte,  zum  Beweise  von  Einreden
  zuzulassen.  XII,  183.  d)  Berufungsantrag  auf  Modifizirung
  einer  dem  Appellanten  gemachten  Beweisauflage
zufolge  oberrichterlichen  Amtes  als  Antrag  auf  Ueberbürdung
der  Bewelslast  an  den  Gegner  aufgefaßt.  XX,  30.  c)  D
volution  an  den  Oberrichter;  oberrlchterliches  Amt;  Reformalio
  in  pejus.  XVIII,  261.  l)  Wenn  blos  im  Kostenpunkt
appellirt  wurde,  darf  der  Oberrichter  nicht  in  der  Hauptsache
erkennen.  XVIII,  329.  8)  Umfang  der  Devolution  an  den
Oberrichter,  eine  Forderung  im  Konkurse  betr.,  bezüglich
welcher  von  den  Vorinstanzen  blos  über  die  Aguiditat,  nicht
aber  über  die  Priorität  erkannt  war.  XV,  333.  h)  Oberrichterliches
  Amt.  in  supplirender  Benützung  des  Inhalts  von
Beiakten.  XVIII,  188.  i)  Befugniß  des  Oberichters,  unnöthige
  öresihanen  abzuschneiden.  XVII,  175.  k)  Oberchterliche
  Abänderung  der  Eidesformel  von  Amtswegen.
1)  Befugniß  des  Oberrichters,  Schreibversehen
*  Amtswegen  zu  berichtigen.  XX,  320.  m)  Oberrichterliches
  Amt,  zur  Feststellung  einer  Mäcklergebühr  nach  richterlichem
  Ermessen.  XVI,  80.  n)  Zurücweisung  der  Sache  an
die  vorige  Instanz.  IV,  333,  Nr.  3,  381.  o)  Gegen  nichtappellable
  Zwischenbeschelde  kann  im  Wege  der  Adhäsion
Beschwerde  geführt  werden.  XIII,  363.  XX,  88.  p)  Adhäsion,
  die  Verurtheilung  zur  Einlassung  auf  die  Vorklage
betr.,  einer  selbstständigen  Berufung  in  Ansehung  der  Widerklage
  und  der  gegnerischen  Berufung  gegen  das  in  der
Vorklagsache  erlassene  Beweisinterlokut  folgend.  XVIII,  270.
a)  Adhäsion;  Konnexität.  XIV,  90.  Fälle  ulssse=  Ad--häsion
  wegen  Mangels  der  Konnexität.  XIX,  191,
r)  Zulassigteit  der  Adhäsion  in  Nürnberger  Handelsgerichtssachen.
  XVI,  293.  s)  Deren  Unzulässigkeit  nach  der  bayer.
Wechsel-  uld  Merkantilgerichtsordnung.  XVIII
8.  10.  a)  Verzicht  auf  Appellation.  XI,  269.  b)  Thellweiser
  Be-hict  zur  Vereitelung  von  Rechtemitteln.  XII.  48.
r
1.  a)  Prüfung  der  Förmlichkeiten  der  Vorinstanz.
XVI,  81.  b)  Oberrichterliches  Amt  in  Prüfung  der  Justizsachen-Eigenschaft.
  XX,  *74.  Obergerichtserkenntniß;
Abänderung  oder  Aufhebung.  XVII,  47.  d)  Relormalio  in
peius.  XVIII,  261.  e)  Frivolltätsstrafe  bei  unzulässigen
vom  Anwalt  aus  Auftrag  des  Mandanten  ergriffenen  Rechtsmitteln.
  XII,  153.
12.  a)  Revisionssumme  bei  theilweise  gleichförmigen
Vorerkenntnissen.  XVI,  288.  b)  Veschwerdensunune  ur
dritten  Instanz  in  Aufschlagsd  28
203,  204.  c)  Wiederaufleben  seane  ee  1  7|  dritter
  Instanz.  XIX,  352.  d)  Ausstellungen  gegen  die  Fas-13