Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

4

—E

—

—!

6.

16.

231

Gesetz,  den  Bedarf  für  Erweiterungs-,  Ergänzungs=  und  Neubauten  auf  den  im  Betrieb

befindlichen  Staatseisenbahnen  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Tuitpold,
von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prin  von  Zayern,
Regent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,  was
folgt:

Art.  1.
Der  Bedarf

a)  für  Erweiterung  der  Centralwerkstätte  in  München  wird  auf

b)  für  Erweiterung  der  Centralwerkstätte  in  Nürnberg  auf

)  für  Erweiterung  der  Centralwerkstätte  in  Regensburg  auf

d)  für  Erweiterung  der  Betriebswerkstätte  in  Angsburg  auf

in  Summa  auf

für  Vermehrung  der  Stations=  und  Strecken-Signalvorrichtungen,  der
elektrischen  Einrichtungen,  sowie  der  telegraphischen  und  telephonischen
Verbindungen  auf

für  Vermehrung  der  Bahnbetriebs-  Telegraphenlinien  auf.
für  den  Aufbau  eines  vierten  Stockwerkes  auf  das  Generaldirektionsgebäude

  an  der  Elisenstraße  Hs.-Nr.  2a,  Za  und  Zb  in  München  auf

.für  Erweiterung  des  Centralbahnhofes  München  und  Erbauung  einer

Lokomotivremise  daselbst  auf
für  Erbauung  von  Lokomotivremisen  in  Oberndorf  —Schweinfurt  iund
Weilheim  auf

.für  Herstellung  zweier  Gebäude  für  Bureaur  und  Dienstwohnungen

in  München—Centralbahnhof  auf

1520  000  ,
101  000,
328  000  ¾¼,
151.000.,

2  100  000  -K,

150  000  ¼,
288  000  ,

85  000  A,

12  574  000  ¼,
89  800  M,

273  400  A,
38