Full text : Handbuch des Völkerrechts Vierter Band. (4)

568  Das  Seekriegsrecht.

Erscheinen  des  „Friedrich  Karl“  vor  Alicante  hinderte  die  Beschießung
der  Stadt  und  somit  die  Schädigung  der  dortigen  Fremden.  Jeder
Flottenofficier  kann  die  Beschießung  einer  offenen  Stadt  hindern,  in
welcher  seine  Schutzbefohlenen  wohnen,  wenn  dieselbe  von  einer  kriegführenden
  Macht  gedroht  wird.  Hier  aber  handelte  es  sich  um  Aui—-ständische,
  die  von  Niemand  anerkannt  waren.  Demgemäß  hatte  die
Englische  Regierung  ihre  Kriegsschiffe  beauftragt,  in  the  erent  of  any
threatened  bombardment  ol  anx  place  hy  the  rerolted  ships,  to  roqaire
its  suspension  till  lime  has  heen  allowed  sor  placing  British  lires  and
Dropertr  in  sasetx,  and  to  enforce  this  demand  il  it  be  refused.“

Werner  seinerseits  nahm  die  „Vittoria“  und  „Almansa“,  nachdem
ihm  die  Instruction  zugegangen,  er  solle  die  Schiffe  der  Insurgenten
beobachten,  aber  nicht  dulden,  daß  sie  feindselige  Handlungen  gegen
Küstenstädte  unternähmen,  wodurch  Deutsche  Interessen  unmittelbar  oder
mittelbar  geschädigt  würden,  was  durch  einen  Angriff  auf  Malaga  unzweifelhaft
  geschehen  wäre.  Eine  politische  Parteinahme  war  also  seiner.
seits  ausgeschlossen.

Der  Amerikanische  „Shenandoah“  hinderte  sogar  die  aufständische
„Villa  de  Madrid“  die  im  Arsenal  von  Carraca  befindlichen  Regierungstruppen
  anzugreisen.  Es  kann  ferner  kein  Zweifel  sein,  daß  jene  Aufständischen
  als  Piraten  handelten.  Wenn  dagegen  eingewendet  wird,
Seeräuber  seien  nur  solche,  welche  hostes  generis  humani  seien,  also
Schiffe  aller  Nationen  angriffen,  während  die  Ausständischen  nur  Feinde
der  bestehenden  Spanischen  Regierung  seien,  so  ist  zu  erwidern,  daß
dieselben  gar  nicht  in  der  Lage  waren,  Schiffe  anderer  Nationen  zu
berauben  oder  wegzunehmen,  weil  dieselben  durch  ihre  Kriegsschiffe  geschützt
  waren,  und  die  Aufständischen  sich  wohl  hüten  mußten,  solche
herauszufordern.  Abgesehen  davon,  daß  die  Schiffe  keinerlei  Ermächtigung
  von  irgend  einer,  selbst  aufständischen  Regierungsgewalt  hatten,
zeigt  ihr  Verfahren,  daß  ihr  Beweggrund  der  animns  furandi,  nicht  Bekämpfung
  der  Spanischen  Regierung  war;  sie  wollten  Geld  erpressen,  wie
die  Forderung  der  80000  Douros  zeigt  Die  „Vigilante“  hatte,  als  sie
festgenommen  ward,  bereits  Torres  Vinja  beraubt.  Unter  solchen  Erpressungen
  aber  mußten  die  in  den  betreffenden  Städten  wohnenden
Fremden  mit  leiden.  Demgemäß  hatte  am  24.  Juli  der  Englische  Unterstaatssecretär
  Lord  Eufield  im  Unterhause  erklärt:  The  CGorernment.
had  intormed  the  Admirallr  on  the  2  kih  of  Jul,  that,  with  respect
to  lhe  Spanish  ships  of  war  denounced  as  pirates  hy  a  deeree  of  the
Government  of  Madrid,  her  Majesty’s  (iovernment  considers  that  if
such  vessels  commit  any  nets  ol  piracy  aflecting  British  suhjects  or
British  interests  ther  should  be  treated  as  pirates.

Werner  aber  hat  die  betreffenden  Schiffe  nicht  als  Seeräuber  bestraft,
  sondern  sie  nur  gehindert,  ihre  räuberischen  Absichten  auszuführen,
welche  Deutsche  Interessen,  die  er  zu  schützen  beauftragt  war,  unzweifelhaft
  bedrohten.