Alvphahẽtisches Regilter
aun
neunzehnten Bande der Blatter für
Rechtsanwendung.
CDie mit 7 bezeichneten. Seitenzahlen beziehen sich auf bir- zu blesem
Jahrgange erschienenen Ergänzungäblätter.).
Sele
Abtehun ng sönnitiicher itglieder eines unterhuchungs- *1.
ichtes. *45
Abld fungsgefeb: der nrt. 6 desseiben ist auf Neichmisse.
welchem. aus den Gemelndeverband Bezug haben, nicht« an- gern
Mr Obligatsoyen- deren Deponirung 58
Abrechnung: Einrede der Zahlung eines *' durch
Abrechnung * 114
Abrechnungssaldo: dessen Einklagung 205
Abschluß: auf vorgängige Waaren-Offert . 401
Acccptante: zur Erhaltung des Wechselrechtes gegen denselben
bebdarf. eb weder einer s—“ noch eineß Pro- E
testes 101
Aciio emt beren Verjährungszeit zur Geitendmachung *
von Forbcrungen, welche auch nach dem äbllit. Editte begründet
sind 31
Aciio nogatorin: Beweislast (bayr. Mecht) . 255
Aciio Paulinna: gegen Hyp.-Bestellucg 296
Adelige: deren Gerichtöstand bei diuglichen Klagen“ 1656
Abhäsion: Verufungösumme bei demeinschaftlicher mehre- ."
rer Gantgläubiger 60.
Fälle unzulässiger Adhäsion wegen Mangels der Konnexität 101,28
Aedilitisches Edikk: bezieht sich nicht auf den Fall, wenn
vertragsmäßig bedungenc Nebensachen fehlen (bayr. u.
gem. Necht) egr
Tempus ulile uczüglich. ber Verjährung bei Tem oral-CD ----Klagen,
inöbesondere den Klagen aus. dem äbllit. ditte 28
S. auch actio omti. 4 *
Alter der Immemorlal-Zeugen * 192
Amtöehrenbeleidigung: an Horpgthilsen“ .