Full text: Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Reichs= und Staatsangehbrigkeitsgesetz. 47 
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 
vom 22. Juli 1913. 
— Rl. 1913, 583 — 
Der Name des Gesetzes vom 1. 6. 1870 war: Gesetz 
über die Erwerbung und den Verlust der Bundes= und 
Staatsangehörigkeit. Der Regierungsentwurf hat die 
Fassung Reichs= und Staatsangehörigkeitsgesetz 
gewählt mit der Begründung, sie entspreche dem heutigen 
Sprachgebrauch. 
Ein Gesetz, das die ganze deutsche Welt umspannt wie 
das vorliegende, bedarf eines kurzen, eindringlichen Namens. 
Ich schlage vor: Bürgerrechtsgesetz. Bürgerrecht 
entspricht der Rechtslage wie der Fassung des Gesetzes, 
das die Aufnahme von Ausländern als Einbürgerung be- 
zeichnet. 
Die Aenderung des Namens ist umso unbedenklicher, 
als auch hier die Ueberschrift keine Gesetzeskraft hat, weil 
sie vor der Verkündungsformel steht. 
Das Abkürzungszeichen RSt. für die Anführung 
des Gesetzes ist den Anfangsbuchstaben von Reichs= und 
Staatsangehörigkeit entnommen und dürste dem vom 
deutschen Juristentag früher vorgeschlagenen Zeichen St## 
vorzuziehen sein, weil es kürzer ist und sowohl auf die 
Staats= wie auf die Reichsangehörigkeit hindeutet. 
 
	        
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