Volltext : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

die  Unterrichtszweige  sind  seit  einem  Jahre  aufgenommen:  Säuglingspflege,
  Tuberkulose,  Krankenkostbereitung,  Kochkiste  und
tragbarer  Kochsack  und  Unterweisung  in  den  Grundzügen  der
Kranken-,  Unfall-  und  Invalidenversicherung,  letztere  zu  dem
Zweck,.  damit  die  Helserinnen  bedürstige  Kranke  anweisen  können,
wohin  sie  sich  zu  einem  längeren  Heilversahren  zu  wenden  haben.
Außerdem  sind  alljährliche  kostenlose  Wiederholungskurse  von
3  bis  4  Wochen  in  Krankenhäusern  für  alle  ausgebildeten
Pflegerinnen  eingerichtet.  Nach  denselben  Grundsätzen  sindet  die
Ausbildung  in  anderen  Provinzen  statt.  Die  freiwilligen  Landkrankenpflegerinnen
  werden  nach  ersolgter  Ausbildung  von  der
„Frauenhilfe’'  gegen  ein  festes  Gehalt  in  ihrer  Heimatgemeinde
angestellt  und  haben  den  „Sanitätskasten“  der  „Frauenhilse"  zu
verwalten.  Im  Jahre  1907  wurden  von  den  Pflegerinnen  in
rheinischen  Landgemeinden  zusammen  14206  Pflegedienste  geleistet.
  Die  „Frauenhilfe'“  erhält  für  diese  Einrichtung  eine  sehr
wesentliche  Unterstützung  von  den  Landesversicher
r*  Provinz,  den  Kreisen  und  der  evangelischen  Kirchengemeinde.
Die  Innere  Mission  hat  in  einigen  Gegenden,  wo  es
an  anderen  Körperschaften  zur  Begründung  dieser  Krankenpflege
fehlte,  sie  selbst  ins  Leben  gerufen,  die  von  ihr  begründete  Einrichtung
  lehnt  sich  an  die  evangelisch  kirchliche  Gemeinde  an  und
steht  der  von  der  „Frauenhilfe“  getrofsenen  Einrichtung  am
nächsten.  So  hat  der  Provinzialverein  für  Innere  Mission  in
Posen  in  dem  Diakonissenmutterhaus  in  Posen  Ausbildungskurse
für  freiwillige  Landkrankenpflegerinnen  aus  der  Provinz  Posen
eingerichtet,  ebenso  der  Landesverband  für  Innere  Mif  sion
im  Königreich  Sachsen  in  dem  Mutterhaus  in  Dresden.
Sie  Ausbildung  geschieht  hier  auf  Kosten  des  Landesvereins
8  Wochen  lang  theoretisch  und  praktisch.  Zur  praktischen  Uebung
in  der  Gemeindepflege  werden  die  Kursistinnen  einige  Wochen  long
einer  Diakonissin  in  einer  Landgemeinde  zugeteilt.  (Land  XIV,
S.  330.)  Ländliche  Kirchengemeinden,  die  eine  Pflegerin  anstellen
wollen,  wählen  diese  selbst  aus  und  setzen  sich  für  alles  weitere  mit
dem  Landesverein  in  Dresden  in  Verbindung.  Die  Länge  der
Ausbildungszeit  der  freiwilligen  Landkrankenpflegerinnen  ist  bei
den  einzelnen  Veranstaltern  dieser  Einrichtung  verschieden,  doch
haben  sich  die  Pflegerinnen  im  allgemeinen  überall  bewährt;  für
schwierigere  Fälle,  wo  ihre  Kenntnisse  nicht  ausreichen,  wie  z
beim  Ausbruch  von  Epidemien,  kann  auch  in  den  kleinsten  Hrr.
chaften  außergewöhnliche  Hilfe  durch  Rote  Kreuz-Schwestern,
  Diakonissinnen  und  Ordensschwestern  gebracht  werden.
Das  Arbeitsgebiet  aller  Krankenpflegerinnen  umsaßt  zunächst
die  eigentliche  Krankenpflege  sowie  die  erste  Hilfe  bei
Unglücksfällen:  hierzu  ist  in  den  letzten  Jahren  von  allen
Frauenvereinen,  die  dem  Verband  vom  Roten  Kreuz  angehören,
in  ihren  ländlichen  K  noch  die  Wochenpflege
  und  in  Verbindung  damit  die  sogenannte  Haus-