Metadata : Wehr-Katechismus.

34  III.  Theil:

11.  Abschnitt:  Unterschied  in  der  Dienstpflicht.

192.  Ist  nach  dem  Gesetze  der  Soldat  während  seiner  ganzen
Dienstzeit,  alt  oder  jung,  einexercirt  oder  nicht,  der  Präsenzpflicht
  unterworfen!?

Bei  drohendem  oder  ausgebrochenem  Krieg  und  zur  Erhaltung
  der  gesetzlichen  Ordnung  Jeder,  außerdem  aber  ist  die
Präsenzpflicht  verschieden  nach  den  verschiedenen  Abschnitten  der

Dienstzeit.
193.  Welches  sind  die  verschiedenen  Abschnitte  der
Dienstzeit?
Die  ersten  drei  Jahre  bilden  die  Dienstzeit  der  sogenannten
activen  Armee,  die  drei  nächsten  die  Dienstzeit  der  sogenannten
Reserve,  die  fünf  letzten  die  Dienstzeit  der  sogenannten  Landwehr.

§  1.  Active  Armee.
194.  Welchen  Umfang  hat  die  Präsenzpflicht  in  der  activen
Armee'?

Die  Angehörigen  der  activen  Armee  sind  der  jederzeitigen
Einberufung  und  Präsenzpflicht  unterworfen,  sollen  jedoch  bloß
—  wenn  weiter  keine  gesetzliche  Veranlassung  da  ist  (192)  —  bis
nach  vollendeter  militärischer  Ausbildung  präsent  gehalten  werden.

§  2.  Reserve.

a.  Im  Allgemeinen.
195.  Was  ist  im  Allgemeinen  der  Zweck  der  Reservisten?
Diese  müssen  zunächst  den  Formationsstand  der  activen
Armee  auf  den  Kriegsformationsstand  des  stehenden  Heeres  ergänzen.

196.  Was  versteht  man  unter  „stehendem  Heere“!
Das  wird  unten  erklärt  (215).

197.  Wie  unterscheidet  sich  die  Dienstpflicht  der  Reserve  von
derjenigen  der  activen  Armee?

Die  Reservisten  sind  nicht  der  steten  Einberufung  und  Präsenzpflicht
  unterworfen,  sondern  dürfen  nach  dem  Gesetze  nur  einberufen
  werden:

I.  im  Falle  einer  Mobilmachung,  wenn  die  Armee  auf
den  Kriegsfuß  gestellt  wird;