Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

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Verweigerung des Gutachtens. Das Gericht kann auch aus 
anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflich- 
tung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. 
Die Vernehmung eines öffentlichen Beamten als Sachver- 
ständigen findet nicht statt, wenn die vorgesetzte Behörde des 
Beamten erklärt, daß die „Vernehmung den dienstlichen Inter- 
essen Nachteile bereiten würde. 
Wer bei einer richterlichen Entscheidung mitgewirkt hat, soll 
über Fragen, die den Gegenstand der Entscheidung gebildet 
haben, nicht als Sachverständiger vernommen werden. 
Auszug aus dem bayerischen Berggesetz. 
Vom 13. August 1910. (GVBl. 1910 S. 815.) 
Art. 94. Auf Bergwerken, welche mehr als 20 Arbeiter 
beschäftigen, sind ständige Arbeiterausschüsse einzusetzen. 
Als solche gelten nur jene Vertretungen, deren Mitglieder 
in ihrer Mebryahl. den volljährigen Arbeitern des Bergwerks, 
der betreffenden Betriebsabteilung oder der mit dem Bergwerk 
verbundenen Betriebsanlagen aus ihrer Mitte in unmittelbarer 
und geheimer Wahl gewählt werden. Die Wahl der Vertreter 
kann auch nach Arbeiterklassen oder nach besonderen Abteilungen 
des Betriebes erfolgen. 
# Bergwerksbetrieben, die in der Regel nicht mehr als 
zweihundert Arbeiter beschäftigen, müssen dem ständigen Ar- 
beiterausschuß mindestens drei nach Maßgabe des Abs. 2 ge- 
wählte Vertreter der Arbeiter angehören; diese Mindestzahl 
erhöht sich in Bergwerksbetrieben, die in der Regel mehr als 
weihundert Arbeiter beschäftigen, im Verhältnis zur Zahl der 
bbeiter, und zwar für je dreihundert Arbeiter um einen Ver- 
eter. 
Alrt. 95. Die Wahl hat in Bergwerksbetrieben, in denen 
m der Regel mindestens fünfzig Arbeiter beschäftigt werden, 
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl derart stattzufinden, 
daß neben den Mehrheitsgruppen auch die Minderheitsgruppen 
entsprechend ihrer Zahl vertreten sind. Hierbei kann die 
timmenabgabe auf Vorschlagslisten beschränkt werden, die bis 
zu einem in der Arbeitsordnung festzusetzenden Zeitpunkt vor 
er Wahl einzureichen sind. 
 
	        
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