Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

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Muster') für die Bescheinigung, 
die der Schlichtungsausschuß auf die Beschwerde des 
Arbeitnehmers ausstellt, § 9 Abs. II des Gesetzes über 
den vaterländischen Hilfsdienst, § 5 der Bekanntmachung 
betr. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über 
den vaterländischen Hilfsdienst. 
  
Dieser Schein ist bei der einstellenden Firma abzugeben. 
Bescheinigung. 
geboren am 
der vvon. bis 
bei (Name oder Firma des Arbeitgebers oder der 
Organisation) in dem 
in (Ort, Straße, Hausnummer) belegenen Betriebe 
beschäftigt war, wird gemäß § 9 Abs. II des Gesetzes 
über den vaterländischen Hilfsdienst diese Bescheini- 
gung als Abkehrschein erteilt. 
Schlichtungsausschuß 
Unterschrift des Versicherten 
  
  
  
) Abgedruckt aus Nr. 8 der amtlichen Mitteilungen und 
Nachrichten „Kriegsamt"“. 
 
	        
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