Vorwort.
Die Einführung der vaterländischen Dienstpflicht
bedeutet die planmäßige Zusammenfassung und
Nutzung der deutschen Arbeitskraft im entscheidenden
Abschnitt des Krieges. Es gilt, die Arbeitskräfte nach
den Bedürfnissen der Kriegswirtschaft heranzuziehen,
zu verteilen und an die übernommene Tätigkeit zu
binden.
Die Wirkungen des Gesetzes wird das deutsche
Volk in allen Kreisen und Schichten verspüren. Stellt
doch das Gesetz den Grundsatz an die Spitze, daß sich
die Arbeitspflicht auf jeden ohne Unterschied des
Standes und der Stellung erstreckt. Daraus erklärt es
sich leicht, daß das gesamte deutsche Volk dem Vollzug
des Gesetzes mit gespannter Erwartung entgegensieht.
Das Gesetz über die vaterländische Dienstpflicht ist
seit seinem Inkrafttreten am 6. Dezember 1916 durch
eine Anzahl reichs= und landesrechtlicher Vorschriften
ergänzt worden. Nunmehr ist die Gesetzgebung zu
einem gewissen Abschluß gelangt, der eine zusammen-
fassende Darstellung ermöglicht. Der vorliegenden
Ausgabe liegt die Absicht zugrunde, den Rechtsstoff in
einer auch weiteren Kreisen verständlichen Form kurz
und anschaulich zusammenzufassen. Auf eingehendere
rechtliche Erörterungen ist dabei keineswegs verzichtet.
Der Abdruck der Gesetzestexte soll das Aufsuchen der
Rechtsquelle selbst ermöglichen, die beigefügten Muster-
formblätter zu einer Vereinfachung des Vollzuges bei—
tragen.
Bei der Bearbeitung, die zu einem beschleunigten
Abschluß drängte, hat mich Herr Rechtspraktikant
Dr. Ludwig Gebhard in München in weitgehendem
Maße unterstützt. Die beiden letzten Abschnitte der
Darstellung (die Organe des Hilfsdienstes, das Ver-