Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

Hypotheken.  95

Hastung  des  dritten  Besitzers  nach  baher.  Hyp.-Ges.
L,  161,  177,  193.  Uebernahme  der  Hypothekschulden,  eine
Repitt  von  Landgerichksrath  Radlkoser.  L,  369,  385,
401.  Wirkung  der  Uebernahme  eines  Hypothekkapitals  in
Bezug  auf  die  Hauptschuld  und  die  hypolhekarische  Kreditkaution.
  L,  379.  Berechtigung  des  Veräußerers,  die  Entlastung
  veräußerter  Grundstücke  von  hypothekarischen  Einträgen
  zu  bewirken.  XLIII,  155.  „Hypotbekoormerkung.
L,  284.  Wirkung  der  Vormerkung.  einer  Hypothek.  XLV,
4.  Wirkung  der  Foliensperre  in  einem  Parkicularkonkurck
auf  später  vorgemerkte  Hypotheken.  XLI.  179.  Wirkung
der  gegen  besteyende  vertragsmäßige  Verpfändungobele
  geschehenen  Vormerkung  einer  Hypothekforderung.
XIVI,  Vormerkung  einer  gesetzlichen  Hypothek  wird
durch  —  Sicherheit  gegen  den  Willen  des  Gläu-=bigers
  nicht  beseitigt.  XLV,  55.  Zu  3  12  Ziff.  9  des
Hyp.-Ges.  Der  Hypotheriitel  des  Baumeisters  setzt  ein
Obligationsverhältniß  voraus.  XIIV,  309.  Verzicht,  auf
Hypothekoormerkung.  Not.-Ges.  Art.  14.  XIVI,  343.
Rechtliche  Verhältnisse  der  auf  einem  Antheile  eines
horizontal  abgetheilten  Gebäudes  eingetragenen  Hypotheken,
insbesondere  in  Beziehung  auf  die  gemeinschaftlichen  Zugehörungen
  zu  Grund  und  Boden.  XLV,  133.  Hypothekbestellung
  auf  einen  idcellen  Antheil  an  einer  gemeinschaftlichen
  Sache.  XIVI,  273.  Zur  Lehre  von  der  Gemeinheitstheilung.
  Hyp.-Ges.  l  37.  XLV,  214.  Verzicht  auf  eine
Hypothek  ist  nur  als  Vertrag  (nach  erfolgter  Annahme)
unwiderruflich.  Erlöschung  der  Hypothekrechte  durch  Eintritt
  des  Erlöschungsgrundes.  XIVII,  411.  Vorzugseinräumung
  bezüglich  mehrerer  im  Gleichrange  stehender
Hypotheken.  Hyp.-Ges.  &  61  u.  62.  XLVIII,  56.  Rangeinräumung
  an  Stelle  von  Theilbeträgen  eines  Annuitätenkapitals.
  L,  282.  Beschränkung  des  Hypothekschuldners
in  der  Rangeinräumung  nach  §&  84  des  Hyp.-Ges.  bei
Annuitätenkapitalien.  Unwirksamkeit  entgegenstehender
Hypothekenbuchs-Einschreibungen.  Unanwendbarkeit  des
1  25  des  Hyp.-Ges.  in  diesem  Falle.  XLI,  73.  Entehung

  eines  aichterlichenm  Mäanrechto  an  Mobilien  bei
Gesetzes-Collission.  EB.  IV,  164.  Die  Frage,  ob  das
Pfandrecht  an  einem  Hau  sich  im  Falle  seines  Unterganges
  durch  eine  Feuersbrunst,  abgesehen  von  besonderen
Vereinbarungen,  auf  die  dem  Pfandschuldner  zustehenden
Versicherungsgelder  erstreckt,  ist  nach  gemeinem  Recht  zu
verneinen.  EB.  IV,  414.  Wenn  bei  einer  Zwangsversteigerung
  der  betreibende  Gläubiger  dem  Käufer  gestattet,
das  für  letzteren  eingetragene  Hypothekkapital  statt  Baarzahlung
  als  Schuld  zu  übernehmen,  so  gilt  dies  gleich