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Negierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 30. April 1861.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Erhöhung der Pensionen der Hinterbliebenen von Lebrern
der Kategorie des Art. 16 des Gesetzes vom 6. Juli 1842. — Königliche Verordnung, betreffend
die Aufhebung des Eingangszolls auf rohes Zinn.
Verfügungen der Departements. Bekannitmachung, betreffend die Waarencontrole im Binnenlande.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
40 Geset,
betreffend die Erhöhung der Pensionen der Hinterbliebenen von Lehrern der Kategorie des Art. 16
des Gesetzes vom 6. Juli 1842.
Wilheln,
oon Gottes Gnaden König von Württemberg.
In der Absicht, die Pensionsverhältnisse der Hinterbliebenen von Lebrern der Kategorie
des Art. 16 des Gesetzes vom 6. Juli 1842 den bestehenden Bedürfnissen anzupassen,
verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Gebeimen-Ratbs und unter Zustimmung
Unserer getreuen Stände, wie folgt: