Volltext : Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Zweiter Band. (2)

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Negierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  30.  April  1861.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Erhöhung  der  Pensionen  der  Hinterbliebenen  von  Lebrern
  der  Kategorie  des  Art.  16  des  Gesetzes  vom  6.  Juli  1842.  —  Königliche  Verordnung,  betreffend
  die  Aufhebung  des  Eingangszolls  auf  rohes  Zinn.

Verfügungen  der  Departements.  Bekannitmachung,  betreffend  die  Waarencontrole  im  Binnenlande.


 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
40  Geset,

betreffend  die  Erhöhung  der  Pensionen  der  Hinterbliebenen  von  Lehrern  der  Kategorie  des  Art.  16
des  Gesetzes  vom  6.  Juli  1842.

Wilheln,
oon  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

In  der  Absicht,  die  Pensionsverhältnisse  der  Hinterbliebenen  von  Lebrern  der  Kategorie
des  Art.  16  des  Gesetzes  vom  6.  Juli  1842  den  bestehenden  Bedürfnissen  anzupassen,
verordnen  Wir,  nach  Anhörung  Unseres  Gebeimen-Ratbs  und  unter  Zustimmung
Unserer  getreuen  Stände,  wie  folgt: