Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

124 Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen 
aus den Zuständen Aegyptens herüber gezogen in die reine 
Philosophie; die französische Revolution wollte die all römische 
Republik wieder lebendig machen; Cabets Voyage en Icarie hat 
einen ganzen Band Beweisstellen dafür, dass seine Gedanken so 
alt: sind als die Gedanken der Menschen über das Eigenthum; 
ja selbst die „Anarchie“ Proudhons hatte, wie wir sehen werden, 
schon vor der Zeit des Aristoteles eine ganze Parlei zu Anhän- 
gern. — Es ist aber leicht klar, dass es gewisse Verhältnisse 
und Fragen giebt, die für alle Zeiten Werth und Geltung haben, 
weil sie, in der Natur des Menschen liegend, die ganze Geschichte 
der Menschheit begleitet haben und ewig begleiten werden. 
Dahin gehören namentlich Wesen und Elemente der Demokratie 
und Aristokratie, die Frage nach der Gleichheit und Freiheit und 
anderes. Diejenigen, die diese Fragen in Beziehung auf die Lage 
der Dinge und ihrer Zeit mit Ernst untersuchen, behalten stets 
ihren Werth; und zwar gerade aus dem obigen Grund, weil man 
aus ihnen lernt, was einst gewesen ist. Zu diesen aber gehört 
vor allen Aristoteles. 
Eine zweite Folge des obigen Satzes ist, dass dieselben 
Theorieen und Untersuchungen zu verschiedenen Zeiten einen sehr 
verschiedenen Werth haben, und zwar so sehr, dass eine mässige 
oder gemässigte Darstellung in Einer Zeit ungemeinen Eindruck 
macht, während die ausgezeichnetste Untersuchung und die maass- 
losesten Theorieen desselben Inhalts zu einer andern Zeit ohne 
allen Erfolg bleiben. . Wir wollen diesen Satz, der wohl keinem 
Zweifel unterliegen wird, hier nicht weiter ausführen ; vielleicht 
ist seine lehrreichste Anwendung gerade diejenige, welche sich auf 
die Staatsromane bezieht. Die Utopia von Thomas Morus erschien 
als ein wichtiges Werk; von Campanella, von Morelly und an- 
dern hat man Jahrhunderte lang nicht gesprochen, während 
dieselben Gedanken zu Babeufs Zeiten eine Macht waren. Allein 
es sei uns verstattet auf den Zusammenhang dieses Satzes mit 
dem folgenden, dem letzten den wir hervorheben wollen, auf- 
merksam zu machen. 
Es ergiebt sich nämlich drittens, dass man aus diesen Grün- 
den niemals sich damit begnügen müsste, namentlich nicht in 
der Geschichte der Rechtsphilosophie — die in der That nur ein
	        
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