Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

164 Die staalswissenschaftliche Theörie der Griechen 
der Handwerker und Theten, in die Politik mit hinein; und daran 
müssen sich andere, umfassendere Vorschläge geknüpft haben, 
da Aristoleles weiler unten sagt, dass „die meisten seiner Ein- 
richtungen Mittel beabsichtigen, um die inneren Verhältnisse (ra 
71005 avrovg —- die gesellschafllichen Ordnungen) in guter Ordnung 
zu erhalten“ '). Es ist sehr zu bedauern, dass wir über Phaleas 
so wenig erfahren, gewiss wird er zu denen gehört haben, die 
die Lage der Dinge in Griechenland, die socialen Gegensätze 
und die wachsende Gefahr die aus ihnen entstand, deutlich er- 
kannten, und die mit Recht die rein formellen Bestimmungen der 
Verfassungen als das Unwesentlliche betrachteten, wenn nur die 
Grundlage der gesellschaftlichen Verhältnisse immer fester, und 
namentlich die immer gewalliger sich erhebende Macht des Be- 
sitzes beschränkt und auf ihr gehöriges Maass zurückgedrängt 
werden könne. Es ist kaum zweifelhaft, dass dieser Gegenstand 
von den umsichtigsten Männern lange vor Aristoteles wohl er- 
wogen worden ist, und dass sich gerade diejenigen am klarsten 
Rechenschaft darüber ablegten, die persönlich mit den Staats- 
angelegenheiten nichts zu Ihun hatten. Als ein merkwürdiges 
Document dieses Verständnisses des Besitzes und seines Einflusses 
wird dauernd jener Ausspruch der Pythia über Sparta dastehen, 
der für alles was das innere Leben dieses merkwürdigen Staates 
betrifft, immer die beste Quelle ist, dass nämlich „die Anhäufung 
des Vermögens und nichts anderes, Sparta vernichten werde“ ?). 
So richtig urtheille man schon damals und es ist nur zu ver- 
wundern, dass erst in unserem Jahrhundert die Alterthumskunde 
begonnen hat, den peloponnesischen Krieg auf den gesellschaft- 
lichen Gegensatz, und den Untergang der griechischen Staaten 
auf den Besitz zurückzuführen. Sprachen doch die Quellen. nicht 
weniger laut als die Thatsachen ! 
Was nun indess das Verhältniss Platons zu diesen seinen 
Vorläufern betrifft, so ist immerhin festzuhalten, dass nach dem 
ausdrücklichen Zeugniss des Aristoteles die absolute Güter- und 
Weibergemeinschaft niemand vor dem Plato gelehrt hat; „denn 
1) Ar. Pol. II, 4. 9. za noila Poviera xaraoxevaleıry. 
2) „4 yuoyonuarla Znagravy lei, dAlo de ovderk.
	        
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