Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

über Armenpflege und Heimathsrecht,. 343 
die aus Gründen des Rechtes und nach Anordnung der Gesetze 
zu gewährende Unterstützung von den Gaben der Liebe unter- 
scheiden werde. 
Es muss anerkannt werden, dass es die Pflicht des Arbei- 
ters ist, für die ÜUebertragung sogenannter Unglücksfälle aus 
eigenen Kräften zu sorgen, und die Aufgabe des Staates, ihm 
zu dieser wahren Selbstsländigkeit zu verhelfen. 
Mögen immerbin zunächst nur geringe Ersparnisse und sehr 
niedrige Beiträge gefordert werden können, oder man sich an- 
fangs vielleicht sogar darauf beschränken müssen, den Nachweis 
einiger Ersparnisse als Bedingung für Niederlassung und 
Schliessung einer Ehe zu verlangen. Die neu eröffneten Hilfs- 
quellen werden dann freilich ungenügende sein. Doch wird 
dadurch nur die Einsicht geweckt werden, dass eine Erhöhung 
der Beiträge u. s. w. unumgänglich sei. Im Uebrigen wird der 
Arbeiter in der Mehrzahl der Fälle nicht schlechter gestellt sein, 
als jelzt, wenn er zur Ergänzung dieser ungenügenden Unter- 
stützung ausgesprochenermassen auf die Mildthätigkeit hin- 
gewiesen wird. Denn in den meisten Fällen ist dies faktisch doch 
seine einzige Hilfsquelle, und wenn die Wohllhabenden sich der 
Anerkennung dieser Wahrheit nicht entziehen können, und sich 
andererseits nicht unter den Zwang einer gesetzlichen Armenpflege 
gestellt finden, werden sie bereitwilliger geben. Sie werden 
allmählig auch begreifen, dass die Ausübung der Mildthätigkeit 
in die Grenzen der Regel und Ordnung gebracht werden muss. 
Endlich ist eine wesentliche Verbesserung der Lage hilfsbe- 
dürftiger Arbeiter in den meisten Fällen schon durch eine ge- 
ringe aber sichere und regelmässige baare Unterstützung 
erreicht. Denn thatsächlich fehlt diese auf dem Lande in der 
Regel ganz. 
Es wird um so leichter sein, Sparkassen und Unterstützungs- 
anstalten ins Leben zu rufen, je allgemeiner und planmässiger 
die Sache von den Gemeinden unter Aufsicht des Staales in 
Angriff genommen wird. Die Ansichten und Begriffe der Ar- 
beiter sind, wo dieselben mit solchen Einrichtungen eiumal 
bekannt waren, der Verbreitung und selbst der Verpflichtung 
zum Beitritt zu denselben keinesweges entgegen Wo immer 
Zeitschr. für Staatsw. 1853. 3s Heft. 23
	        
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