Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 395 
triM allerdings unsere Weberei unangenehm, trifft aber die zoll- 
vereinsländische Weberei in gleicher Weise; auch steht dem 
höheren Garnzolle der höhere Eingangszoll auf Gewebe zur 
Seite, wie denn überhaupt der künftig höhere Zoll auf fremde 
Fabrikate in Verbindung mit dem freien Absatze nach dem Zoll- 
verein manchen hannoverschen Industriezweigen zu Gute kommen 
wird. Unsere Wollgarnspinnerei leistet schon viel, indem der 
Steuerverein bei einer sehr ausgedehnten Wollenmanufactur nur 
eine geringe Quantität Garne einführt; da der Zollverein noch 
einen erheblichen Zuschuss wollener Garne vom Auslande bedarf 
so wird Hannover dorthin bei freiem Verkehr einen vortheilhaften 
Absatz erlangen können. Die Osteroder Tuchfabrikation ist in den 
besseren Etablissements concurrenzfähig, die Göltinger Tuchweber 
werden sich vielleicht auf unappretirte wollene Zeuge beschränken 
müssen, welche jetzt schon in Göttingen und der Umgegend in 
erheblichen Quantitäten angefertigt werden, theilweise mit Absatz 
nach dem Auslande. 
Die sehr wichtige hannoversche Lederfabrikation wird sich 
gleichfalls halten können; wir führen jetzt Leder vom Zollverein 
ein, äber auch Leder dorihin aus, was nach der Lage der Ge- 
genden und den einzelnen Artikeln bei dieser Gattung wie bei 
andern Gattungen von Waaren füglich neben einander bestehen 
kann. In Süd-Hannover wird über Theuerung der Borke Klage 
geführt, welcher die Forstverwaltung vielleicht durch Anlage von 
Eichenschälwaldungen abhelfen kann. Am wenigsten ist die Con- 
currenzfähigkeit solcher hannoverscher Fabrikate überhaupt zu 
bezweifeln, welche schon jetzt nach freien Plätzen, wie Hamburg 
und Bremen, oder nach anderen Zollgebieten, wie Holstein oder 
nach dem Zollvereine selber exportiri werden. Hierher gehören 
namentlich Leinengarn und Leinewand mit einer Ausfuhr von 
2—21/, Millionen Thaler, wovon etwa !/; nach dem Zollvereine 
geht. Im Durchschnitte von 1846 —48 erhielt der Zollverein 
aus dem Steuervereine 15,332 Zollcentner Leinengarn, 3705 
Ceniner Packleinwand und Segeltuch und 5033 Centner andere 
Leinwand. Da der Steuerverein jetzt nur rohe, ungebleichte 
Leinwand (ebenso nur rohes Garn) frei nach dem Zollverein 
senden darf, so muss es für unsere Bleichereien einen günstigen
	        
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