408 Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover
rung unverändert geblieben wäre. Und sind denn die Zollsätze
für diese ganze Abiheilung des künftigen Imports wirklich so
„exorbitani*? Der höchste Salz im Zollvercinstarife ist der auf
Seidenwaaren von 110 Rthlr. per Centiner; dieser macht aber bei
einem Durchschnittspreise von 1500 Rthlr. (nach Junghans) nur
7'/3, oder von 2000 Rthlr. (nach Dieterici) gar nur 5!/, Procent
aus, während der Kaffeeconsum schon jetzt im Steuerverein bei
einem Einkaufspreise von 17— 18 Rthir. und dem Zollsatze von
3 Rthlr. 3 ggr. mit 17 — 18 Procent besteuert ist. Seidenwaaren
werden bekanntlich nicht centnerweise in einer Familie gebraucht,
und wer ein seidenes Kleid anschafft, kann dem Staate auch wohl
durch den Aufschlag des Einkaufspreises um den fünfzehnten oder
zwanzigsten Theil desselben gerecht werden. Dasselbe gill von
den gewählteren Modestoffen, die sich unter den später gegen
50 und 30 Rithlr. Zoll importirten wollenen und baumwollenen
oder gemischten Zeugen befinden. Dahin kann man die engli-
schen Stuffs (wie Orleans etc.), deren Einfuhr, wie behauptet
wird, auch nachher nothwendig bleibt, nicht rechnen; aber auch
bei diesen stellt sich für die gangbarsten Sorten und nach durch-
schnittlichen Preisen der künftige Zollsatz auf noch nicht 25 Pro-
cente; die Differenz gegen den jetzigen Zoll ergiebt eine Ver-
theuerung von 8 Pfenningen per Elle oder von 8 ggr. ('/s Rthir.)
für ein Kleid von 12 Ellen.
In mehreren gegen den Anschluss gerichtelen Petitionen und
Zeitungsarlikeln ist die künftige Finanzzollvertheuerung auf eine
kaum erklärliche Weise als künftige Schulzzollvertheuerung hin-
gestellt worden. U. A. hat der Zucker hiebei eine Hauptrolle
übernehmen müssen. Die Raffinade ist im Zollverein mit 10 Rthir.,
im Steuervereine (auf Zollvereinsgewicht. reducirt) mit circa
32/3; Rthlr. Eingangssteuer belegt; diese Differenz ist nicht der
Grund der höheren Zuckerpreise im Zollvereine; sondern die
Differenz zwischen dem Zolle auf Rohzucker im Zollvereine und
demjenigen im Steuervereine: 5 Rihlr. — 2 Rthir. ') = 3 Rthlr.
giebt einzig und allein den Ausschlag.
1) Der Satz von 1!/a Rthir. ist im vorigen Jahre auf 1 Rthir. 21 ggr.
erhöht worden, was auf Zollvereinsgewicht reducirt, 2 Rihir. ausmacht.