Swdien über württembergische Agrarverhältnisse. 423
kehr mit Grund und Boden giebt, immer wieder neue grössere
Güter, während die vorhandenen durch Erbtheilungen oder
durch Verkauf von Parzellen immer ‚wieder zerschlagen werden.
Es ist sogar möglich, dass das fortgesetzte Zusammenbringen
grösserer Güter den fortgeseizten Theilungen und Parzellirungen
die Wage hält und dass trotz allen Kaufs und Verkaufs die Zahl
der Grundbesitzungen in einer Gemeinde nicht wächst, die durch-
schniltliche Grösse derselben nicht abnimmt, oder dass wenigstens
beides nur in dem Verhältniss des zunehmenden Kapitals und
der Produktivität des. Ackerbaus geschieht. Wo die Leute in
ihren häuslichen Niederlassungen die rechte Vorsicht und sitt-
liche Besonnenheit bewahren und die Zunahme der Bevölkerung
nicht ausser Verhältniss zu den wachsenden Nahrungsquellen
voranschreitet, wird diess sogar, abgesehen von einzelnen Schwan-
kungen im Bestand, immer der Fall seyn, während allerdings in
der Regel mit der zunehmenden Bevölkerung eines Orts die
Zahl der vorkommenden Theilungen die Fälle des Zusammen-
bringens mehrerer Parzellen zu neuen grösseren Höfen so lange
fort übersteigen wird, bis die absolute Ernährungsgrenze er-
reicht ist.
Aber um solche einzelne Fälle handelt es sich hier gar nicht,
sondern darum, dass eine grosse Menge von kleinen bäuerlichen
Wirthschaflen zusammen zu Grunde geht, und dass daraus nun
eine umfassende Neubildung grösserer Güter eintritt. Eine Ge-
genwirkung dieser Art aber muss überall als möglich und be-
ziehungsweise als nothwendig angeselien werden, wo die grosse
‘Masse der bäuerlichen Wirthschaflen so klein und so verschuldet
ist, dass ihre Besilzer nur in gut mittleren Jahren bestehen und
ihre Verpflichtungen an Zinsen und Steuern erfüllen können.
Wo die Dinge so stehen, da bedarf es nichis als einiger schlech-
ter Jahre oder einer starken Vermehrung der Lasten an den
Staat und die Gemeinde, wie sie zum Beispiel ein Krieg mit
sich bringt, oder auch eine bedeutende Störung des Kredits, und
eine Menge der kleinen Leute wird zahlungsunfähig und geht
ökonomisch zu Grunde. Eine Zeitlang halten sie sich wohl noch,
weil die Gläubiger selbst sich scheuen, entschieden zu drängen,
und weil die Gemeinde mit der Eintreibung der Steuern, so lang
Zeitschr. für Staatsw. 1853. 3s Heft. 28