Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

der Polizei. 613 
Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates“ die 
mangelnde Einheit dadurch herzustellen unternahm, dass er die 
Verhütung der von Menschen ausgehenden Sicherungsstörungen 
von der Polizei ausschied und der Justiz zutheilte. Obgleich es 
von Zimmermann entschieden gemissbilligt wird, wenn man 
bei dieser Veranlassung auf die Zwecke des Staates zurückgeht, 
so wird doch zu einer befriedigenden und begründeten Einthei- 
lung der Regierungsthätigkeiten und zu einer darauf gestützten 
Bestimmung des Wirkungskreises der Polizei jenes Anknüpfen 
an die Aufgabe der Staatsgewalt im Ganzen nicht zu entbehren sein, 
Ohne gerade einen sirengen Beweis zu fordern, hat man 
in unserer Zeit ziemlich allgemein angenommen, dass die Staats- 
gewalt drei Hauptzwecke zu verfolgen habe, Sicherheit, 
Wohlstand und Bildung. Diese drei werden auch bei tie- 
ferem Eindringen in den Gegenstand als richtig erkannt. Die 
Vervollkommnung und allseitige Ausbildung des menschlichen 
Wesens ist nur dann möglich, wenn die Menschen in inniger 
Berührung mit anderen, wenn sie in der Gesellschaft leben. Hie- 
raus folgt, dass diesem Zusammenleben auch diejenige Einrichtung 
gegeben werden müsse, welche für diese Ausbildung die günstigste 
ist; es muss eine Anzahl von Menschen oder vielmehr von Fa- 
milien, die einen Abschnitt der Erde, ein Land bewohnen, ein 
selbstständiges und unabhängiges Ganzes bilden, sich einer aus 
ihrer Mitte herstammenden höheren Gewalt unterordnen und ihre 
Freiheit soweit beschränken, als es erforderlich ist, damit durch 
äussere Veranstaltungen die Annäherung an jenes Ziel befördert 
werden könne. Die Vernunftbestimmung des Staates ist also die 
der Menschheit, nur auf ein einzelnes Volk bezogen, und inner- 
halb der Gränzen einer äusseren Einwirkung '). Nun lässt sich 
Alles, was den Einzelnen vernünftiger Weise wünschenswerth 
und dem Staate befördernswerth erscheint, als Gut bezeichnen. 
Die Güter sind theils Zustände und Eigenschaften der Personen, 
theils sachliche Mittel für diese persönlichen Güter, Sachgüter, 
1) Organisation des Sittlichen, Ausbildung einer organisch-sittlichen Per- 
sönlichkeit etc. sind nur verschiedene Ausdrücke für einen und denselben 
Hauptgedanken,, der bis auf Platon und Aristoteles zurückzuführen ist, 
und den auch die heutige Philosophie annimmt.
	        
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