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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat.
Author:
Poschinger, Heinrich von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat_erster_band_1897
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870).
Author:
Poschinger, Heinrich von
Volume count:
1
Publisher:
Deutsche Verlags-Anstalt
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1897
Scope:
363 Seiten
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die vierte Session des Bundesrats. (20. Januar bis 20. Dezember 1870.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Abschnitt. Die Arbeiten des Bundesrats des Norddeutschen Bundes in seiner letzten Session.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
13. Die Kaiserfrage.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Einleitung. Die Entstehung des Bundesrats - 13. Dezember 1866 bis 17. April 1867.
  • Die erste Session des Bundesrats. (15. August bis 10. Dezember 1867.)
  • Die zweite Session des Bundesrats. (7. März bis 15. Dezember 1868.)
  • Die dritte Session des Bundesrats. (15. Februar bis 18. Dezember 1869.)
  • Die vierte Session des Bundesrats. (20. Januar bis 20. Dezember 1870.)
  • I. Abschnitt. Veränderungen im Bestande des Bundesrats.
  • II. Abschnitt. Die Arbeiten des Bundesrats des Norddeutschen Bundes in seiner letzten Session.
  • 1. Bundesgesetzgebung.
  • 2. Reichstag.
  • 3. Zoll- und Handelswesen.
  • 4. Eisenbahnwesen.
  • 5. Post- und Telegraphenwesen.
  • 6. Marine und Schiffahrt.
  • 7. Konsulatswesen.
  • 8. Bundeskriegswesen.
  • 9. Bundesfinanzen.
  • 10. Der Ausbruch des Krieges gegen Frankreich.
  • 11. Die Pontusfrage.
  • 12. Die Versailler Verträge.
  • 13. Die Kaiserfrage.
  • 14. Diverse Angelegenheiten.
  • Rückblick.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Advertising

Full text

müssen, daß Graf Bismarck diesen Vertrag als ein Ganzes, als einen großen 
politischen Akt betrachtet habe, den er so nicht abgeschlossen hätte, wenn Bayerns 
Eintritt wohlfeiler und mehr im System und Schema der Verfassung zu haben 
gewesen wäre. Ein andere Frage ist es, ob Bayern nicht klüger gehandelt 
hätte, einfach als primus inter pares einzutreten, auf sein Recht und sein 
eigenes Gewicht vertrauend, anstatt, wie jetzt der Fall, durch Ausnahmen zweifel- 
haften Wertes und zweifelhafter Dauer die Bundesgenossen zu verstimmen und 
den Reichstag zum Kampfe gegen die Dauer dieser Sonderrechte herauszufordern. 
Was mir materiell am wenigsten zusagt, ist Bayerns exzeptionelle Stellung zur 
Militärverfassung, während es doch im Militärausschuß volle Stimme führt. 
Wenn indes der Bundesfeldherr diesen Preis für den Eintritt Bayerns in die 
Verfassung nicht zu hoch fand, so werden sich die anderen Bundesglieder dabei 
beruhigen müssen. Der diplomatische Ausschuß wird sachlich keinen großen Ein- 
fluß oder Geschäftskreis haben, nur Bayern eine gewisse Wichtigkeit geben, aber 
es stört die Gleichberechtigung. Die übrigen Exzeptionen sind im ganzen un- 
zweckmäßig, aber sie haben für Mecklenburg den Vorteil, daß der Bund weit 
weniger die Wesenheit eines zentralisirten Staats behalten oder erhalten kann, 
als bis jetzt zu fürchten war. Das ganze Triebwerk wird föderaler."“ 
Der Großherzog von Mecklenburg ermächtigte darauf Herrn v. Bülow, sich 
in dem vorstehend entwickelten Sinne bei der Abstimmung über die Verträge im 
Bundesrat zustimmend zu erklären. Dies geschah in der Sitzung vom 9. De- 
zember. Die Instruktion des Großherzogs aus Orleans hatte Bülow an diesem 
Tage noch nicht erhalten. Er stimmte aber auf eigene Verantwortung für die 
Annahme. Nur bezüglich der durch den Ausdruck „Reich“ in der Verfassung 
vorzunehmenden Aenderung legte er die Verwahrung ein, daß dadurch sachliche 
Veränderungen in der Bundesorganisation nicht bedingt seien. Sachsen schloß 
sich dieser Verwahrung an und auf Antrag Hessens trat schließlich die ganze 
Versammlung derselben bei. 
12. Die Kaiserfrage 
schwebte während der Verhandlungen über die Versailler Verträge im Reichstag 
in der Luft, und da derselbe am 10. Dezember geschlossen werden sollte, so 
war die Befürchtung gerechtfertigt, die Sache werde bis zum nächsten Reichstag 
im Frühjahr 1871 ruhen. In der Nacht vom 7. zum 8. Dezember wurde 
der weimarische Staatsminister Stichling durch ein Telegramm seines Groß- 
herzogs aus Versailles geweckt, welches lautete: „Zum geschäftlichen Abschluß 
der Kaiserfrage wird, nachdem nunmehr die zustimmenden Erklärungen der 
meisten Fürsten vorliegen, eine verfassungsmäßige Beschlußnahme des nord- 
deutschen Bundesrats und Reichstags vor Schluß des letzteren unentbehrlich 
sein. Der bayrischen Anregung in Süddeutschland entsprechend wird in Nord-
	        

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