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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1892
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892.
Volume count:
20
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1892
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
2. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Abänderung der Instruktion für I. die zolltechnische Unterscheidung des Talgs und der unter Nr. 26i des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe, II. die Untersuchung der Konsistenz thierischer Fette und III. die Denaturierung des Talgs schmalzartiger Konsistenz.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sach-Register.
  • Chronologische Uebersicht.
  • Stück No 1. (1)
  • Stück No 2. (2)
  • Stück No 3. (3)
  • Stück No 4. (4)
  • Stück No 5. (5)
  • Stück No 6. (6)
  • Stück No 7. (7)
  • Stück No 8. (8)
  • Stück No 9. (9)
  • Stück No 10. (10)
  • Stück No 11. (11)
  • Stück No 12. (12)
  • Stück No 13. (13)
  • Stück No 14. (14)
  • Stück No 15. (15)
  • Stück No 16. (16)
  • Stück No 17. (17)
  • Stück No 18. (18)
  • Stück No 19. (19)
  • Stück No 20. (20)
  • Stück No 21. (21)
  • Stück No 22. (22)
  • Stück No 23. (23)
  • 1. Finanz-Wesen: Nachtrag zur Nachweisung über Einnahmen des Reichs vom 1. April 1892 bis Ende April 1892.
  • 2. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • Abänderung der Bestimmungen über die Ursprungsnachweise für die aus meistbegünstigten Ländern eingehenden Waaren.
  • Abänderung der Instruktion für I. die zolltechnische Unterscheidung des Talgs und der unter Nr. 26i des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe, II. die Untersuchung der Konsistenz thierischer Fette und III. die Denaturierung des Talgs schmalzartiger Konsistenz.
  • 3. Konsulat-Wesen: Ernennungen; - Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten; - Todesfall.
  • 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
  • Stück No 24. (24)
  • Stück No 25. (25)
  • Stück No 26. (26)
  • Stück No 27. (27)
  • Stück No 28. (28)
  • Stück No 29. (29)
  • Stück No 30. (30)
  • Stück No 31. (31)
  • Stück No 32. (32)
  • Stück No 33. (33)
  • Stück No 34. (34)
  • Stück No 35. (35)
  • Stück No 36. (36)
  • Stück No 37. (37)
  • Stück No 38. (38)
  • Stück No 39. (39)
  • Stück No 40. (40)
  • Stück No 41. (41)
  • Stück No 42. (42)
  • Stück No 43. (43)
  • Stück No 44. (44)
  • Stück No 45. (45)
  • Stück No 46. (46)
  • Stück No 47. (47)
  • Stück No 48. (48)
  • Stück No 49. (49)
  • Stück No 50. (50)
  • Stück No 51. (51)
  • Stück No 52. (52)
  • Stück No 53. (53)
  • Advertising

Full text

— 409 — 
Erstarrungspunkt nicht über 40° C., so ist die Waare als Talg, bei höher liegender Temperatur aber 
als Stearin zu verzollen. 
*-e Behufs der Prüfung ist eine Durchschnittsprobe der Waare in der Weise herzustellen, daß 
mittelst eines Bohrlöffels aus verschiedenen Höhenlagen des zu prüfenden Fetts, und zwar sowohl aus 
der Mittelaxe als auch aus den gegen die Seitenränder hin gelegenen Theilen desselben, Proben ent- 
nommen und mit einander vermischt werden. 
Die Feststellung des Erstarrungspunkts hat mittelst des hierneben abgezeichneten Apparats 
(die Zeichnung stellt die hintere Hälfte desselben nach Entfernung der vorderen durch einen senkrechten 
ebenen Schnitt dar) zu erfolgen. Derselbe besteht aus einem mit Klappendeckel versehenen 
vicreckigen Kasten von Buchenholz von 70 mm lichter Weite, 144 mm lichter Höhe und 
9 mm Wandstärke, einem Glaskolben, dessen Kugel einen Durchmesser von 49—51 mm 
hat, und einem in den Hals des Kolbens eingeschliffenen Thermometer. In der Mitte ehr 
des Bodens des Kastens ist ein 22 mm hoher Kork befestigt; derselbe hat eine kleine . 
Vertiefung in Form einer Kugelschale, in welche der Kolben zu stehen kommt. Wenn —- 
das in den Kolbenhals eingeschliffene Thermometer in den Schliff eingesetzt wird, fällt 
der Mittelpunkt seiner Kugel mit demjenigen der Kugel des Kolbens in einen Punkt. 
In dem Schliff des Thermometers ist parallel zu der Axe eine Rinne angebracht, so 
daß die Lust in dem Kölbchen über dem Fette immer unter dem Druck der Atmosphäre 
steht, wenn man die Schliffflächen rein hält. Werden die beiden Klappen, welche den 
Deckel des Kastens bilden, heruntergelassen und in dieser Lage durch zwei Haken be- 
festigt, so halten sie das Thermometer, welches eine Durchbohrung in der Mitte des 
Deckels gerade ausfüllt, und mit ihm den Kolben in der richtigen Lage fest. Der 
Hals des Kolbens ist unten etwas erweitert (25 mm weit), damit die Kugel beim Er- 
kalten des Fetts sicher voll bleibt, wenn man das flüssige Fett bis zu der Marke am 
Halse, etwa 10 mm über der Kugel, eingefüllt hat. Die Thermometerkugel hat 9 mm 
Durchmesser, der dünnere Theil des Thermometers 5 mm und der Schliff 12 mm. Die 
Theilung des Thermometers geht bis zu 75° C. in ½ Graden, die Thermometerröhre 
hat aber ein etwas größeres Reservoir, so daß das Thermometer bis zu 120° C. erhitzt 
werden kann, ohne zu platzen. · 
Das Verfahren der Feststellung des Erstarrungspunktes, welches etwa zwei Stunden Zeit in 
Anspruch nimmt, ist folgendes: 
Man bringt 150 g der Durchschnittsprobe des zu untersuchenden Fetts in einer unbedeckten 
Porzellanschale auf einem siedenden Wasserbade zum Schmelzen, läßt sie nach dem Eintritt der Schmelzung 
noch ½ Stunde auf dem siedenden Wasserbade stehen und füllt alsdann aus der außen abgetrockneten 
Schale Fett in das Kölbchen des Apparats bis zur Marke. Das Koölbchen stellt man, nachdem der 
Schliff, wenn wothig. abgeputzt und das Thermometer eingesetzt ist, sofort in den Kasten, klappt den Deckel 
desselben zu und fängt, wenn das Thermometer auf 50° C. gesunken ist, an, den Stand desselben mit 
Zwischenräumen von 2 Minuten abzulesen und aufzuschreiben. 
Bei hartem Talg fängt das Thermometer nach einiger Zeit an, langsamer zu fallen, bleibt 
einige Minuten stehen, steigt wieder, erreicht einen höchsten Stand und sinkt abermals. Dieser höchste 
Stand ist der Erstarrungspunkt. 
Bei weichem Talg fängt das Thermometer nach einiger Zeit an, langsamer zu fallen, bleibt 
mehrere Minuten auf einem sich nicht ändernden Stand stehen und sinkt dann, ohne den vorigen 
dauernden Stand wieder zu erreichen. Der beobachtete höchste, sich auf einige Zeit nicht ändernde Stand 
giebt den Erstarrungspunkt an. · - 
Längeres Erhitzen des Fetts auf dem Wasserbade als ½ Stunde ist unschädlich. Eine genaue 
Regelung der Temperatur des Zimmers, in welchem die Untersuchung vorgenommen wird, ist, wenn die- 
selbe von einer gewöhnlichen Zimmertemperatur nicht sehr stark abweicht, nicht erforderlich. Das Ab- 
kühlen des mit einer Temperatur von 100° C. in den Kolben gebrachten Fetts auf 50° C. dauert etwa 
3¾ Stunden. Wenn die Untersuchung beendet ist, bringt man das Fett in dem Kölbchen durch Ein- 
stellen des letzteren in siedendes Wasser zum Schmelzen, nimmt erst dann das Thermometer heraus, gießt 
das Fett aus und spült das erkaltete Kölbchen mit einigen Kubikcentimetern Aether einige Male aus. 
Bestehen über die Richtigkeit der Ermittelungen nach dem Verfahren der Prüfung des Fetts in 
Bezug auf den Erstarrungspunkt Zweifel oder Meinungsverschiedenheiten, oder handelt es sich um 
61°“ 
    
      
    
*" 
—
	        

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