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Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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Bibliographic data

fullscreen: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1900
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900.
Volume count:
28
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 42.
Volume count:
42
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
3. Eisenbahn-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Verzeichniß der zur Ausstellung von Leichenpässen in den einzelnen Bundesstaaten zur Zeit zuständigen Behörden und Dienststellen.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.
  • Title page
  • Inhalts-Uebersicht zum Anhang.
  • Abschnitt I. Anstellung, Vereidigung, Amtsverschwiegenheit, allgemeine Rechte und Pflichten der Beamten, Uniformen usw.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Vereidigung.
  • 3. Amtsverschwiegenheit der öffentlichen Beamten.
  • 4. Maßnahmen gegen das Schuldenmachen der Beamten.
  • 5. Allgemeine Rechte und Pflichte der Staatsbeamten.
  • 6. Haftung der Beamten.
  • 7. Gemeingültige Merkmale für die Eigenschaft als Staatsbeamter.
  • 8. Uniformen.
  • Abschnitt II. Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern.
  • 1. Auszug aus dem Gesetze über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres u.s.w. vom 31. Mai 1906.
  • 2. Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden, vom 8. Juli 1907, nebst Anlage über diese Grundsätze.
  • Grundsätze für die Besetzung der mittleren Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • Anlage A. Zivilversorgungsschein.
  • Anlage B. Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst.
  • Anlage C. Zivilversorgungsschein.
  • Anlage D. Zivilversorgungsschein.
  • Anlage E. Zivilversorgunsschein.
  • Anlage H. Auszug aus dem Verzeichnis der Vermittlungsbehörden.
  • Anlage J. Nachweisung einer (von) Bakanz(en) in den für Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins vorbehaltenen Stellen.
  • Anlage L. Bestimmungen des Kriegsministeriums vom 19. August 1907 über die Kommandierung und Beurlaubung der im aktiven Militärdinste befindlichen Militäranwärter im Interesse ihrer Zivilversorgung.
  • Anlage L. Bestimmungen des Kriegsministeriums vom 19. August 1907 über die Kommandierung und Beurlaubung der im aktiven Militärdinste befindlichen Militäranwärter im Interesse ihrer Zivilversorgung.
  • Anlage M. Verzeichnis der den Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im preußischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen.
  • Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • III. Abschnitt. Zahlung der Besoldung und Gewährung der Gnadengebührnisse vom Diensteinkommen.
  • 1. Zahlung der Beamtenbesoldung und des Gnadenvierteljahrs.
  • 2. Zahlung der den suspendierten Beamten zustehenden Gehaltshälfte.
  • 3. Diensteinkommen der zu länger als vierwöchiger Freiheitsstrafe verurteilten Beamten.
  • 4. Verwendbarkeit von verfügbarem Stelleneinkommen an Besoldungs- und Mietentschädigung zu Stellvertretungskosten.
  • 5. Termin für die Zahlung der Dienstbezüge.
  • 6. Portofreie Auszahlung der Gehälter an Beamte, an deren Wohnsitze sich eine Königliche Kasse nicht befindet.
  • Abschnitt IV. Wohnungsgeldzuschüsse.
  • 1. Gesetz, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten. (1)
  • 2. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten vom 12. Mai 1873. (2)
  • Anmerkungen.
  • Abschnitt V. Besoldungsordnung, Gehaltsvorschriften und Bestimmungen über die Anrechnung von Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstalter.
  • I. Besoldungsordnung.
  • II. Gehaltsvorschriften.
  • III. Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Zivilbeamten.
  • Abschnitt VI. Militärverhältnisse der Zivilbeamten.
  • 1. Zurückstellung unabkömmlicher Beamten.
  • 2. Besoldungsverhältnisse etc. der zum Militärdienst eingezogenen Beamten.
  • 3. Gewährung des Diensteinkommens bei Friedensübungen.
  • 4. Anrechnung der Zeit der militärischen Dienstleistung auf den Vorbereitungsdienst der höheren Beamten.
  • 5. Bereiterklärung von Beamten zu militärischen Uebungen etc.
  • Abschnitt VII. Tagegelder und Reisekostenvergütungen.
  • A. Gesetz vom 21. Juni 1897, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten.
  • B. Ausführungsbestimmungen.
  • Abschnitt VIII. Umzugskostenentschädigungen.
  • A. Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom 24. Februar 1877.
  • B. Ausführungsbestimmungen etc.
  • Abschnitt IX. Dienstwohnungen der Staatsbeamten.
  • I. Regulativ über die Dienstwohnungen der Staatsbeamten vom 26. Juli 1880.
  • II. Ausführungs-Verfügungen zu dem Regulativ.
  • Abschnitt X. Disziplinarvorschriften und Bestimmungen über die Wartegelder der Staatsbeamten.
  • I. Teil. Disziplinarvorschriften.
  • II. Teil. Wartegelder der Staatsbeamten.
  • Abschnitt XI. Vermögensrechtliche Ansprüche der Staatsbeamten aus ihrem Dienstverhältnis.
  • Abschnitt XII. Urlaub und Stellvertretung.
  • Abschnitt XIII. Nebenämter etc.
  • Abschnitt XIV. Eheschließung der Beamten.
  • Abschnitt XV. Pensionswesen, Hinterbliebenen-Fürsorge und Erziehungsbeihilfen.
  • I. Pensionswesen der Staatsbeamten.
  • II. Hinterbliebenen-Fürsorge.
  • III. Gemeinsame Bestimmungen zur Ausführung der Pensions- und Hinterbliebenenversorgungs-Gesetze etc.
  • Abschnitt XVI. Besteuerung und Beschlagnahme des Diensteinkommens der Staatsbeamten etc.
  • A. Besteuerung.
  • B. Pfändung des Diensteinkommens etc.
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • I. Zum Abschnitt I.
  • II. Zum Abschnitt II.
  • III. Zum Abschnitt III.
  • IV. Zum Abschnitt III.
  • V. Zum Abschnitt V.
  • VI. Zum Abschnitt V.
  • VII. Zum Abschnitt V.
  • VIII. Zum Abschnitt V.
  • IX. Zum Abschnitt V.
  • X. Zum Abschnitt VII.
  • XI. Zum Abschnitt VII.
  • XII. Zum Abschnitt VIII.
  • XIII. Zum Abschnitt X.
  • XIV. Zum Abschnitt XIII.
  • XV. Zum Abschnitt XV.
  • XVI. Zum Abschnitt XV.
  • XVII. Zum Abschnitt XV.
  • XVIII. Zum Abschnitt XV.
  • XIX. Zum Abschnitt XV. Individualversicherung und Pensionswesen.
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Full text

Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
  
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung der Stelle 
Angabe bei den für 
Militäranwärter und 
Inhaber des An- 
stellungsscheins nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfange sie 
vorbehalten sind 
Bezeichnung dur Be- 
hörden, an die die Be- 
werbungen zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung ge- 
wünscht wird 
Bemerkungen 
  
2. Generalkommissionen. 
Mittlere Beamte. 
4 Sekretäre, 
Bureaudiätare, . 
Drucker (in der Kanzlei). 
3. Spezialkommissionen. 
Mittlere Beamte. 
* Bureauvorsteher, 
*Sekretäre, 
Bureaudiätare. 
4. Landwirtschaftliche Hoch- 
schulen und Gärtner-Lehr- 
anstalten sowie das Zaiser- 
Wilhelms-Institut für and- 
wirtschaft in Bromberg. 
Mittlere Beamte. 
*Rendanten (Rechnungs- 
führer), 
* Sekretäre (Kalkulator, Re- 
gistrator), 
Bureaudiätare. 
5. Pierärztliche Hochschulen. 
Mittlere Beamte. 
* Administrator, 
* Rendanten, 
* Sekretäre, 
Oekonomieinspektoren, 
Bureaudiätare. 
G. Meliorations= und Peich- 
beamte. 
Mittlere Beamte. 
Deichvögte in der Provinz 
Hannover, 
Dünenmeister. 
Unterbeamte. 
Wallmeister, 
Dünenaufseher, 
Strommeister, 
Kanalaufseher. 
7. Gestütverwaltung. 
Mittlere Beamte. 
*Rendanten der Hauptgestüte, 
Rechnungsführer und Sekre- 
„täre der Landgestüte, 
Sekretäre der Hauptgestüte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
— 
— 
mindestens zur 
Hälfte. 
—— 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
  
Generalkommissionspräsi- 
denten. 
Generalkommissionsprä- 
sident. 
Ministerium für Land- 
wirtschaft, Domänen 
und Forsten. 
Ministerium für Land- 
wirtschaft, Domänen 
und Forsten. 
Der betreffende Regie- 
rungspräsident. 
  
  
Ministerium für Land- 
wirtschaft, Domänen 
und Forsten. 
  
Zu 2 und 3. 
Diese Stellen sind zu ½ 
der den Militäran- 
wärtern vorbehaltenen 
Stellen mit Offizieren zu 
besetzen, denen Aller- 
höchsten Orts die Aus- 
sicht auf Anstellung im 
Zivildienst verliehen 
worden ist. 
Zu 4 und 5. 
Der Bedarf an Bureau- 
und Kassenbeamten wird 
vorzugsweise aus der 
Zahl der im Bereiche der 
Generalkommissionen be- 
schäftigten Bureauan- 
wärter gedeckt, die die 
Prüfung zum General- 
kommissionssekretär mit 
Erfolg abgelegt haben. 
Die Stellen der Rendanten 
und Sekretäre der Haupt- 
gestüte und der Rech- 
nungsführer bei den 
Landgestüten sind zu ½ 
der den Militäranwär- 
tern vorbehaltenen Stel- 
len den Offizieren zu- 
gänglich, denen Aller- 
höchsten Orts die Aus- 
sicht auf Anstellung im 
Zivildienst verliehen 
worden ist. 
3
	        

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