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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1900
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900.
Volume count:
28
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 33
Volume count:
33
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

supplement

Title:
Beilage zu Nr. 33 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
Document type:
Periodical
Structure type:
supplement

Chapter

Title:
Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen. [Liste der Bestimmungen]
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
3. Meßuhrordnung (M.O.).
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18 (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33 (33)
  • Zoll- und Steuer-Wesen.
  • Beilage zu Nr. 33 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
  • Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen. [Liste der Bestimmungen]
  • 1. Branntweinsteuer-Grundbestimmungen (G.B.).
  • 2. Brennereiordnung (B.O.).
  • 3. Meßuhrordnung (M.O.).
  • 4. Branntwein-Begleitscheinordnung (Bgl.O.).
  • 5. Branntwein-Lagerordnung (L.O.).
  • 6. Branntwein-Reinigungsordnung (R.O.).
  • 7. Alkoholermittelungs-ordnung (A.O.).
  • 8. Branntweinsteuer-Befreiungsordnung (Bfr.O.).
  • 9. Vorschriften über die Branntwein-Statistik.
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35 (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)
  • Stück No. 55. (55)

Full text

2. Meßtrommel. 
3. Schwimm- 
körper, Blatt- 
feder und 
Stoßhebel. 
– 256 —1 
fortlaufend anzuzeigen. Der ersten Aufgabe dient eine sich drehende Meßtrommel, deren drei 
Kammern sich nach einander füllen und entleeren und deren Umdrehungen auf ein Zählwerk über- 
tragen werden. Für den zweiten Zweck ist ein Schwimmkörper vorgesehen, der an einer wage- 
rechten Blattfeder hängt und in einen mit dem zufließenden Branntwein gefüllten Behälter taucht. 
Der Schwimmer nimmt in dem Branntwein je nach dessen Stärke eine höhere oder tiefere Lage ein 
und nach dieser Lage wird die Alkoholmenge durch Vermittelung einer geeigneten Vorrichtung von 
einem zweiten Zählwerk angegeben. 1 
. 19. 
Die Meßtrommel hat einen Raumgehalt von 20 Liter; ihre drei gleich großen Kammern (I, 
II, III in Abbildung 1) werden durch einen inneren und einen äußeren Cylinder sowie drei ebene 
Scheidewände begrenzt. Der Branntwein gelangt zuerst in den inneren Cylinder D, indem er aus 
dem Zuleitungsrohr durch ein die Trommelachse theilweise umgebendes Rohrstück 21 (Abbildungen 1 
und 2a) fließt. Er gelangt dann durch einen der Spalte 71, 72, 78, die den inneren Cylinder seiner 
Breite nach durchsetzen, in die zugehörige Trommelkammer, während die Luft durch eines der 
engen, an der Vorderwand des inneren Cylinders befindlichen und in der Abbildung 1 nur der 
Unschaulichkeit wegen mitgezeichneten Rohre t##-, 1# entweicht. # 
Die Ausflüsse s1, s2, 588 der Kammern sind schlitzartig gestaltet, verlaufen über die ganze Breite 
der Trommel und greifen, um vorzeitiges Ausfließen des Branntweins zu verhüten, so weit über 
die äußere Trommelwand über, daß sie bei der tiefsten Stellung der betreffenden Kammer deren 
höchsten Punkt noch überragen. 
Abbildung 1 giebt einen schematischen Durchschnitt der Trommel und der Zuflußeinrichtungen; 
der Deutlichkeit wegen sind die unmittelbar zur Trommel führenden Rohrleitungen in anderer An- 
ordnung gezeichnet, als sie in Wirklichkeit liegen (vergl. die Ansicht in Abbildung 2). In der in 
Abbildung 1 dargestellten Lage der Trommel fließt der Branntwein durch den Spalt # in die 
Kammer 7 ein, während die Luft durch ## entweicht. Da der Schwerpunkt von Kammer 7 während 
der Füllung senkrecht unter der Trommelachse bleibt, so findet eine Bewegung der Trommel zunächst 
nicht statt. Ist aber Kammer 7 gefüllt, so steigt die Flüssigkeit in dem inneren Cylinder D an, 
bis sie durch den Spalt r2 in die Kammer 71 überfließt. Der hier sich ansammelnde Branntwein 
bewirkt nunmehr eine Verlegung des Schwerpunkts nach links und die Trommel beginnt deshalb, 
sich in der durch den Pfeil angegebenen Richtung zu drehen zu „kippen“. Hierdurch wird aber 
der Spalt ## so hoch gehoben, daß ein weiteres Einfließen in die Kammer !7 — während ihrer 
nachfolgenden Entleerung — nicht mehr stattfinden kann. Im ferneren Verlaufe der Drehung senkt 
sich der Ausflußschlitz s# der Kammer 7 so tief, daß der in ihr befindliche Branntwein in den die 
Trommel umschließenden Trog C ausfließt. Während 7 sich völlig entleert, dreht sich die Trommel 
weiter, bis der Schwerpunkt der Kammer 74 senkrecht unter der Trommelachse liegt. Es nimmt 
also dann Kammer 77 dieselbe Stellung ein, die vorher Kammer 7 hatte, während in ihre Stelle 
Kammer J77 gerückt ist, und nun wiederholt sich der eben beschriebene Vorgang in Bezug auf 
Kammer 77 und Kammer 777. 
Aus C läuft der Branntwein durch das Rohr G ab. Hierbei geht er zunächst durch ein 
kurzes Schutzrohr, das nur nach rechts offen ist, um die Einführung von Drähten oder dergleichen 
durch C zur Störung der Trommelbewegung unmöglich zu machen. 
20. 
Der alkoholometrische Theil der Meßuhr *7 hauptsächlich aus dem Schwimmer P einem 
allseitig geschlossenen Körper aus verzinntem Kupferblech. Der Schwimmer befindet sich in dem 
Topfe 7 (Abbildungen 1 und 2), in dem sich der Branntwein vor Eintritt in die Trommel an- 
sammelt; er hängt mittelst eines dünnen Drahthakens an dem freien Ende der stählernen Blatt- 
seder # (Abbildung 2), deren anderes Ende im Federbocke festgeklemmt ist, so daß sie durch das 
Gewicht des Schwimmers gespannt wird. Dieses Gewicht ist in Branntwein von verschiedener 
Stärke in Folge des verschiedenen Auftriebs verschieden und nimmt mit dieser Stärke zu. Die 
Blattseder # wird also bei schwachem Branntwein weniger herabgezogen als bei starkem, und dem- 
entsprechend sinkt der Schimmer in diesen tiefer ein als in jenen, und zwar nimmt er für jede 
Stärke eine bestimmte Höhenlage ein. Um dem Schwimmer hinreichende Beweglichkeit zu wahren, 
ist zwischen der Feder und dem Schwimmerhaken ein Gehänge ! (Abbildung 2b) eingeschaltet. Die
	        

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