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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Bibliographic data

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1901
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
29
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 32.
Volume count:
32
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Supplement

Title:
Beilage zu No. 32 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
Document type:
Periodical
Structure type:
Supplement

Chapter

Title:
Militär-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bekanntmachung, betreffend den nachstehenden Text der Deutschen Wehrordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Deutsche Wehrordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Chapter

Title:
Erster Theil. Ersatzwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Abschnitt VIII. Musterungsgeschäft.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • 1. Konsulat-Wesen.
  • 2. Finanz-Wesen.
  • 3. Versicherungs-Wesen.
  • 4. Militär-Wesen.
  • 5. Polizei-Wesen.
  • Beilage zu No. 32 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
  • Militär-Wesen.
  • Bekanntmachung, betreffend den nachstehenden Text der Deutschen Wehrordnung.
  • Uebergangsbestimmung.
  • Deutsche Wehrordnung.
  • Erster Theil. Ersatzwesen.
  • Abschnitt I. Organisation des Ersatzwesens.
  • Abschnitt II. Wehrpflicht und deren Gliederung.
  • Abschnitt III. Militärpflicht.
  • Abschnitt IV. Grundsätze für Entscheidungen über Militärpflichtige.
  • Abschnitt V. Listenführung.
  • Abschnitt VI. Ersatzvertheilung.
  • Abschnitt VII. Vorbereitungsgeschäft.
  • Abschnitt VIII. Musterungsgeschäft.
  • Abschnitt IX. Aushebungsgeschäft.
  • Abschnitt X. Schiffer-Musterungsgeschäft.
  • Abschnitt XI. Schluß des Ersatzgeschäfts.
  • Abschnitt XII. Einstellung und Entlassung.
  • Abschnitt XIII. Freiwilliger Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen, bei der Marine auch zum fünf- oder sechsjährigen Dienste.
  • Abschnitt XIV. Einjährig-freiwilliger Dienst.
  • Abschnitt XV. Ersatzgeschäft im Kriege.
  • Abschnitt XVI. Landsturm.
  • Zweiter Theil. Kontrolwesen.
  • Muster und Anlagen zur Deutschen Wehrordnung.
  • Homepage
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Zuständigkeitsbezirke der Infanterie-Brigaden des X. Armeekorps ab dem 1. Oktober 1901.
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)

Full text

– 42 — 
Tc) Vorzumerkende, 
) Militärpflichtige des laufenden Jahrganges, 
e) Ueberzählige früherer Jahrgänge. 
3. a) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem von den Ersatzbehörden 
abzuhaltenden Termine nicht pünkilich erschienen und denen deshalb von den Ersatz- 
kommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden sind (8. 26, 7). 
8. 33. 
b) Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung 
von der Aushebung zur Seile, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzkommissionen 
dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in 
böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. 
N. M. G. F. 30, 15 und 33. 
J%) Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als 
unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirkskommandeure 
einem Infanterietruppentheile?) bezw. der nächsten Arbeiterabtheilung (§. 30,4) oder dem 
nächsten in Betracht kommenden Marinetheile (Matrosendivisionen: §. 23, 2, v und 3; Werft= 
divisionen: §. 23, 226 und d) überwiesen werden (§. 68, ). 
4) Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Bescitigung nicht in dem Willen 
des betreffenden Militärpflichtigen lag, so treten die unter a bis c erwähnten Folgen 
nicht ein. 
4 M. G. §F. 33. 
4. Die Vorzumerkenden sind Militärpflichtige älterer Jahrgänge, welche vor der Abschlußnummer des- 
jenigen Aushebungsbezirkes stehen, in welchem sie geloost haben. 
Unter sich rangiren die Vorzumerkenden nach Jahrgängen — ällester Jahrgang voran — und 
Loosnummern. Die Einrangirung Verzogener findet nach dem Werthe ihrer Loosnummern im Ver- 
hältniß zu den Abschlußnummern statt.) 
Die Rangirung nach Loosnummern kann bei Aufstellung der Listen einstweilen unterbleiben; sie 
ist nachzuholen, sobald zur Deckung des Rekrulenbedarfs der betreffende Jahrgang nicht voll in 
Anspruch genommen wird. 
5. a) Die Loosung der Militärpflichtigen findet in ihrem ersten Militärpflichtjahre statt. An der- 
selben nehmen — abgesehen von den unter Ziffer 7 vorgesehenen Ausnahmen — alle in 
der alphabetischen Liste des laufenden Jahrganges geführten Militärpflichtigen des Aus- 
hebungsbezirkes, soweit sie bei der Musterung erschienen waren oder entschuldigt gefehlt 
haben, Theil. - 
b) Die bei der Loosung gezogene Nummer verbleibt dem Inhaber während der Dauer seiner 
Militärpflicht. 
c) Abschlußnummer heißt diejenige Loosnummer, deren Inhaber in einem Aushebungsbezirk 
in der regelmäßigen durch die Aufeinandersolge der Loosnummern bestimmten Reihenfolge 
zuletzt ausgehoben ist (siehe Ziffer 14). 
Diese regelmäßige Reihensolge wird dadurch nicht unterbrochen, daß Militär- 
pflichtige durch die Ersatzkommission vorläufig von der Aushebung zurückgestellt werden. 
d) Ist zur Aufbringung des einem Aushebungsbezirk auferlegten Rekrutenantheils auf die 
Ueberzähligen früherer Jahrgänge (Ziffer 2e) zurückgegangen, so gilt die bei der Loosung 
des lausenden Jahres gezogene höchste Nummer zugleich als Abschlußnummer ohne Rück- 
sicht darauf, ob zwischen dem zuletzt Ausgehobenen des laufenden Jahrganges und der 
höchsten Loosnummer sich noch einzelne von der Aushebung zurückgestellte Militärpflichtige 
") Die allgemeine Regelung der Verkheilung der unsicheren Dienstpflichtigen auf die Infanterietruppentheile ist 
Sache der Generalkommandos. 
*“) Beispiel: Ein Vorzumerikender besitzt in dem Musterungsbezirk 4, woselbst die Abschlußnummer seines Jahr- 
ganges „1200“ ist, die Loosnummer „900“. Derselbe verzieht in den Musterungsbezirk B, woselbst die Abschlußnummer 
desselben Jahrganges „400“ beträgt. Er wird demnach im Verhältniß 900: 1200 = x: 400, k — 300, mithin hinter dem 
Vorzumerkenden einzurangiren sein, welcher im Musterungsbezirke B die Loosnummer „300“ besitzt.
	        

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