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Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.

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Bibliographic data

fullscreen: Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1913
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913.
Volume count:
41
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 33.
Volume count:
33
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
6. Post- und Telegraphenwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Major Menzels Dienstunterricht des deutschen Infanteristen.
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Zeittafel für Sonnen-Auf- und -Untergang.
  • Deutschlands regierende Fürsten.
  • Die Hohenzollern als Kurfürsten, Könige und Kaiser.
  • Deutschlands Kolonien.
  • Chinafeldzug.
  • Feldzug in Deutsch-Südwestafrika.
  • Eintritt in das Heer.
  • Wehrpflicht.
  • Kriegsartikel mit Pflichten und Fahneneid.
  • Innerer Dienst.
  • Körperpflege, Gesundheitsregeln, Erkrankung.
  • Kasernen- und Stubenordnung.
  • Anzug und seine Behandlung.
  • Gebührnisse.
  • Das Gewehr 98
  • I. Beschreibung des Gewehres 98.
  • II. Behandlung des Gewehrs 98.
  • III. Seitengewehr 98.
  • IV. Munition.
  • Armee-, Marine-Vorgesetzte.
  • Armee-Einteilung.
  • Friedensgliederung und Kriegsgliederung unserer Armee.
  • Vorgesetzte in der Armee, Marine, Schutztruppe und im Sanitätskorps.
  • Rangabzeichen der Armee.
  • Rangabzeichen der deutschen Marine.
  • Anhang: Tafel I bis X.
  • Militärisches Benehmen.
  • Ehrenbezeigungen.
  • Benehmen gegen Vorgesetzte.
  • Benehmen bei besonderen Gelegenheiten.
  • Militärrecht.
  • Beschwerdeführung.
  • Militärstrafverfahren (einschl. Strafen).
  • Äußerer Dienst. Garnison-Wachdienst.
  • I. Allgemeines und Vorbereitungen zum Wachdienst.
  • II. Aufziehen und Ablösen der Wache.
  • III. Verhalten als Posten, Patrouille, in der Wachstube.
  • IV. Festnahme.
  • V. Waffengebrauch.
  • VI. Abwehr fremdländischer Spionage-Bestrebungen.
  • Exerzieren und Gefecht.
  • Das Exerzieren (Geschlossene Ordnung).
  • Das Gefecht (Geöffnete Ordnung).
  • Schießen.
  • I. Schießlehre.
  • II. Schießausbildung.
  • Dienst im Felde.
  • A. Gelände und Zurechtfinden.
  • B. Eisenbahntransporte.
  • C. Marsch.
  • D. Vorposten.
  • E. Der Soldat in der Schlacht.
  • F. Unterkunft.
  • G. Verpflegung im Felde.
  • H. Feldgendarmerie.
  • I. Feldpost.
  • K. Familienzahlungen. Militärische letztwillige Verfügungen.
  • L. Das Manöver.
  • Anhang.
  • Die fremden Armeen.
  • Verhalten bei einer Dienstbeschädigung.
  • Was der aktive Soldat von den Kriegsvereinen wissen muß.
  • Ein Wort an den Reservemann.
  • Pflichten und Rechte des Beurlaubtenstandes.
  • Kriegsbeorderung.
  • Orden und Ehrenzeichen.

Full text

54 Veorgeseen. 
Vorgesetzte in der Armer, Marine, Schutztruppe und 
im Sanitätskorps. 
Vorgesetzter ist jede zum deutschen Heere, zur Kaiserlichen Marine oder 
zur Schutztruppe gehörende Militärperson, welche burch Rang over infolge gesetz- 
licher Vorschriften, dienstlicher Anordnungen, allgemeiner militärischer Grund- 
sätze al Befugnis besitzt, Befehle oder Rügen zu erteilen, oder Anordnungen 
zu tressen. 
Danach gibt es folgende Vorgesetzte des Soldaten: 
FT- 1. Osftiztere, Sanilätsoffiziere, BVrterinäroffgziere unn Unteroffziere der 
* Armee, Marine und Schutztruppe zu jeder Zeit. (Landgendarmen sind in 
seschPPreußen Unteroffiziere.) “ 
2. Gemeine uhber Gefreite""), denen der mit Disziplinarstrafgewalt ver- 
sehene nächste Vorgesetzte eine dauernde Befehlsbefugnis für ge- 
wisse Dienststellungen (z. B. Unteroffizierdiensttuer, Korporalschafts- 
führer, Stubenältester und Rekrutengefreiter) übertragen hat. Das 
Vorgesestztenverhältnis er streckt ch aber nur auf Besehle und An- 
ordnungen, die mit der übertragenen Dienststellung in Zusammenhang stehen. 
aeu- 13. Gemeine oder Gefreite. denen durch besondere Anordnung eines 
— Vorgesetzten ver vorübergebende Befehl über andere Gemeine über- 
*rn tragen wird, für die Dauer und den Umfang der betreffenden Dienst- 
handlung. k. B. als Führer von Schteßabteilungen, Patrouillenführer u. dgl. 
4. Alle zum Wacht= und militärischen Sicherheitsdlenst befehligten Nersonen 
T des Soldatenstandes, die sich im Dienst befinden und als folche äußerlich 
, erkennbar sind (Helm, Patrontasche, Kartusche). 
5. Die den Dienst als Gendarmeriepatronuillen versehenden Mannschaften 
« der Kapallerie (kenntlich am Ringkragen). 
Das Vorgesetztenverhältnis geht bei den unter 1 aufgeführten Vorgesetzten- 
klassen aus dem Rang der Betreffenden — äußerlich durch Rangabzeichen 
erkennbar von selbst hervor. Dauernde Vorgesetzte. 
Bei 2—5 haben wir es mit zeitweisen Vorgesetzten zu tun, und zwar 
wird bei 2 das eingetretene Vorgesetztenverhältnis vdurch den höheren 
Vorgesetzten (Kompagniechef usw.) ausdrücklich angesagt — vor der Korporal- 
schaft, der Stube usw. —, bei 3 ist die Vorgesetzteneigenschaft des zum 
Vorgesetzten vorübergehend Ernannten entweder durch einen gemeinschaftlichen 
Vorgesetzten oder durch den Betreffenden selbst den unterstellten Mann- 
schaften mitzuteilen, während es bei 4 und 5 durch einen bdestimmten 
Dienst in Verbindung mit einem hierfür dauernd vorgeschriebenen 
Anzug von selbsl hervorgeht. 
Von den dauernden Vorgesetzten stehen dem Soldaten naturgemäß die- 
jenigen am nächsten, mit welchen er durch die Truppenverbände usw. in un- 
mittelbare dienstliche Berührung kommt: man nennt sie daher unmiktelbare 
Vorgesett Es sind dies: die Unteroffiziere und Offiziere der Kompagnie, der 
ompagniechef, der Bataillons-, Regiments-, Brigade-, Divisionskommandeur 
und der kommandierende General, ferner der Chef des Regiments; in bezug auf 
den Garnisondiensl und Garnison-Wachtdienst: der Gouperneur, Kommandant 
oder der Garnisonälteste. Bei den Insanterieschulen folgt auf ven Komman- 
deur der betr. Schule der Inspekteur der Infanterieschuien. 
. 
  
*) In ##sirtkemberg, Baden und Hesien gil: dasselbe weie in Preute##. 
HEEEEILELAI—IELILEIIEENEIEIIIIIIIII
	        

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