Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
dochow_verw_recht_1910
Title:
Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.
Editor:
Dochow, Franz
Meyer, Georg
Buchgattung:
Lehrbuch
Keyword:
Verwaltungsrecht
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1910
Scope:
781 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Verwaltung der inneren Angelegenheiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweiter Abschnitt. Sicherheitspolizei.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Ordentliche sicherheitspolizeiliche Maßregeln.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Allgemeine Maßregeln. § 46.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.
  • Title page
  • Endsheet
  • Title page
  • Other
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Verzeichnis der Abkürzungen.
  • Literaturübersicht.
  • Introduction
  • 1. Begriff der Verwaltung. § 1.
  • 2. Verwaltungsrecht. § 2.
  • 3. Quellen des Verwaltungsrechtes. § 3.
  • 4. Literatur des deutschen Verwaltungsrechtes. § 4.
  • Erstes Buch. Allgemeine Lehren.
  • I. Organe der Verwaltung.
  • II. Rechtliche Natur der Verwaltungsakte. §8.
  • III. Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • IV. Verwaltungsexekution. § 17.
  • V. Enteignung. § 18.
  • Zweites Buch. Verwaltung der inneren Angelegenheiten.
  • Einleitung.
  • Erster Abschnitt. Rechtliche Stellung der Staatsuntertanen.
  • Zweiter Abschnitt. Sicherheitspolizei.
  • Einleitung. § 45.
  • I. Ordentliche sicherheitspolizeiliche Maßregeln.
  • 1. Allgemeine Maßregeln. § 46.
  • 2. Maßregeln gegen Bettler und Landstreicher. § 47.
  • 3. Maßregeln gegen bestrafte Verbrecher. § 48.
  • 4. Maßregeln gegen Fremde (Paß- und Meldewesen). § 49.
  • 5. Preßpolizei. §§ 50-56.
  • 6. Vereins- und Versammlungspolizei. §§ 57-58.
  • 7. Feuerpolizei. § 59.
  • 8. Wasserpolizei. § 60.
  • 9. Baupolizei. § 61-63.
  • 10. Straßenpolizei. § 64.
  • 11. Bestattungspolizei. § 65.
  • II. Außerordentliche sicherheitspolizeiliche Maßregeln.
  • Dritter Abschnitt. Sittenpolizei.
  • Vierter Abschnitt. Medizinal- und Veterinärpolizei.
  • Fünfter Abschnitt. Bildungsanstalten.
  • Sechster Abschnitt. Verwaltung wirtschaftlicher Angelegenheiten.
  • Drittes Buch. Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten.
  • Einleitung. § 167.
  • I. Allgemeine Grundsätze. § 168.
  • II. Auswärtige Verwaltung des Reiches.
  • III. Auswärtige Verwaltung der Einzelstaaten. § 175.
  • Viertes Buch. Heeresverwaltung.
  • Erster Abschnitt. Grundlagen der deutschen Heeresverwaltung.
  • Zweiter Abschnitt. Organisation der bewaffneten Macht.
  • Dritter Abschnitt. Militärdienst.
  • Vierter Abschnitt. Militärlasten.
  • Fünftes Buch. Finanzverwaltung.
  • Einleitung. § 213.
  • Erstes Kapitel. Vermögen.
  • Zweites Kapitel. Einnahmen.
  • Drittes Kapitel. Ausgaben.
  • Viertes Kapitel. Schulden.
  • Sechstes Buch. Arbeiterfürsorge.
  • I. Arbeiterschutz. § 261.
  • II. Arbeiterversicherung. § 262.
  • Alphabetisches Sachregister.

Full text

146 Zweites Buch, Zweiter Abschnitt. $ 46, 
I. Ordentliche sicherheitspolizeiliche Maßregeln. 
i. Allgemeine Maßregeln. 
$ 46. 
Allgemeine Maßregeln sind: 
1. Verhaftungen!, 
Eine Verhaftung kann entweder eine strafprozessualische 
oder eine polizeiliche Maßregel sein. Die strafprozessualische 
Verhaftung findet zu dem Zweck statt, die Bestrafung eines Ver- 
brechers herbeizuführen; die polizeiliche Verhaftung erfolgt zur Auf- 
rechterhaltung der öffentlichen Sittlichkeit, Ruhe und Sicherheit, ins- 
besondere zur Verhütung von Verbrechen, oder zum eigenen Schutze 
der verhafteten Person. 
Die Reichsstrafprozeßordnung gestattet die Verhaftung wegen 
eines begangenen Verbrechens: 1. auf Grund eines richterlichen Haft- 
befehls, 2. durch Polizei- und Sicherheitsbeamte bei Gefahr im Ver- 
zuge, 3. durch jeden Privaten bei Betreffen auf frischer Tat, wenn 
der Verbrecher der Flucht verdächtig ist oder seine Persönlichkeit 
nicht sofort festgestellt werden kann®. 
Die polizeiliche Verhaftung hat nur durch wenige Landes- 
gesetze eine ausdrückliche Regelung erfahren®, deren Bestimmungen 
durch die Reichsstraff Bord die lediglich von der straf- 
prozessualischen Verhaftung handelt, nicht berührt worden sind*. 
Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung muß der Polizei 
als Ausfluß ihrer allgemeinen Zwangsgewalt die Befugnis zugestanden 
werden, Verhaftungen vorzunehmen, wenn diese im Interesse der 
öffentlichen Sicherheit, Ruhe oder Sittlichkeit oder zum eigenen 
Schutze der verhafteten Person notwendig erscheinen. Darüber, ob 
diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Ermessen der zu- 
ständigen Polizeibeamten. Die durch eine polizeiliche Verhaftung 
veranlaßte Haft hat also weder den Charakter einer Untersuchungs- 
noch den einer Strafhaft, sondern den einer polizeilichen Ver- 
wahrung. Daraus folgt, daß der Verhaftete entlassen werden muß, 
wenn die Gefahr, wegen welcher die Verhaftung erfolgte, beseitigt 
ist. Die Landesgesetze bestimmen den Zeitranm, innerhalb dessen 
die Entlassung zu erfolgen hat. 
  
X Seuffert, Art. Verhaftung und verwandte Maßnahmen. V.R.W. 2, 671. 
[Goldschmidt, Strafrechtevergleichung Allg. T. 4, 336. 
® R.Str. P.O. $$ 112—132. [Verhaftung und vorläufige Festnahme. Es 
handelt sich in beiden Fällen um Freiheitsbeschränkungen, im ersteren Falle 
auf Grund richterlicher Anordnung, im anderen Falle ohne dieselbe.) 
3 yet. Seuffert V.R.W.2, 690 über Freiheitsbeschränkungen aus polizei- 
lichen Gründen.] 
+ Übereinstimmend: Seuffert V.R.W. 2, 676.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment