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Der Geschäftsgang im Bundesrat.

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Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1846
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
12
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1846
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
15. Stück
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 56.) Verordnung wegen Bekanntmachung der Freizügigkeit zwischen dem Königreiche Sachsen und den vereinigten Staaten von Nordamerika.
Volume count:
56
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Vertrag zwischen dem Königreiche Sachsen und den vereinigten Staaten von Nord-Amerika, wegen gegenseitiger Aufhebung des Heimfallsrechts und der Auswanderungssteuern.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Marshall-Inseln.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

130 
Nachrichten aus den deukschen Schuhgrbieken. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
  
Deutsch-Pltafrika. 
Einführung von Dandelsregistern in Ostafrika. 
Die im amtlichen Theile veröffentlichte Ver- 
ordnung wegen Einführung von Handelsregistern 
im Schutgebiete betrifft in erster Linie vie von 
Nichteuropäern betriebenen Handlungshäuser, während 
es für die europäischen Firmen nach wie vor bei 
den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sein 
Bewenden behält, welche die Führung eines dem 
deutschen Handelsgesetzbuche entsprechenden Handels- 
(Firmen-, Prokuren= und Gesellschafts-) Registers 
durch das zuständige Bezirksgericht vorschreiben. 
von dem Nompagnieführer Johannes 
ist über seinen bereits telegraphisch gemeldeten Straf= 
zug nach dem Meruberg nunmehr folgender Bericht 
aus Moschi vom 21. November v. Is. eingegangen: 
„Die Veranlassung zur Expedition bildete die 
Ermordung der beiden evangelischen Missionare Sege- 
brock und Ovir sowie der gleichzeitige Ueberfall auf 
mein Lager in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober. 
Am 31. Oktober marschirte ich mit Lieutenant 
Merker, Dr. Eggel und 95 AMskaris der 1. Kom- 
pagnie von hier ab. Als Hülfstruppen folgten mir 
an demselben Tage 4000 Wadjaggas, die waffen- 
sähigen Leute der östlich von Moschi gelegenen Kili- 
mandjarolandschaften Kirua, Kilema, Marangu, Muika, 
Rombo, Userl unter dem Häuptling Mareale von 
Marangu sowie die Krieger der Landschaft Moschi 
unter ihrem Häuptling Meli. Während meines Vor- 
marsches schlossen sich in den nächsten beiden Tagen 
noch die Krieger der westlich von Moschi liegenden 
Landschaften Uru, Kibosho, Madschame, Kibognolo 
unter ihren Häuptlingen an, so daß die mir folgende 
Hülfstruppe auf 6000 bis 7000 Krieger stieg, die 
mit ihrem Troß zusammen wohl 10 000 Kößpfe 
zählten. Die Schwierigkeiten, welche ein Operiren 
mit derartigen Menschenmassen in solch dicht bewach- 
senem und koupirlem Buschterrain, wie das der Land- 
schaften Groß-Aruscha und Meru bietet, waren mir 
von vornherein klar. Ein Aufschub der Expedition, 
etwa zum Zwecke der Heranziehung regulärer mili- 
tärischer Streitkräfte zur Unterstützung, war ausge- 
schlossen, denn, nachdem den Merukriegern der Kamm 
infolge des Gelingens ihres Ueberfalles auf die 
Missionare gehörig geschwollen war, war es zum 
mindesten sehr wahrscheinlich, daß sie weitere Raub- 
züge unternehmen würden, und dadurch war in erster 
Linie die Farm der Kilimandjaro-Straußenzucht so- 
wie weiter die am Kilimandjaro liegenden fünf 
Missionsniederlassungen gefährdet. Die Bestrafungs- 
expedition mußte also sofort ausgeführt werden, ehe 
noch die genannten Ansiedelungen überfallen werden 
  
konnten, und daher blieb bei der zu geringen zur 
Verfügung stehenden regulären Truppe nur die 
Unterstützung von Seilen der Wadiaggas übrig. 
Am 4. November lagerte ich etwa zwei Stunden 
von Groß--Aruscha ab in freier, abgebrannter Steppe 
und am 5. November marschirte ich in die Landschaft 
hinein. 
Die Landschaften am Meruberg werden nach der 
Steppe zu durch einen dichten Gürtel von Urwald 
oder Akazienbusch abgegrenzt. Durch diesen führen 
einige wenige schmale und mehr oder weniger zickzack- 
artig verlaufende Pfade in die Landschaften. Mehrere 
mn den Felsboden tief eingeschnittene, jetzt viel Wasser 
führende Gebirgsbäche erschweren einen Einmarsch 
aufs Aeußerste. Dies hatten die vereinigten Aruscha- 
und Mernkrieger richtig ausgenutzt und den dichten 
Busch, der den Pfad zu beiden Seiten begleitet, mit 
großen Massen besetzt. Der Einmarsch des Expe- 
ditionskorps gestaltete sich so zu einem scharfen Ge- 
fecht. Der mit Gewehren bewaffnete Theil blieb 
versteckt im Busch liegen und feuerte erst, nachdem 
die Kompagnie auf elwa 20 Schritt an den musicht- 
baren Gegner herangekommen war, der andere Theil 
mit Speer und Schwert drang von den Flanken und 
dicht hinter der Kompagnie mit verhältnißmäßig sehr 
großer Uebermacht vor, wobei besonders die verbün- 
deten Wadjaggas schwere Verluste erlitten und ein 
Theil derselben abgeschnitten wurde. Nachdem der 
Einmarsch in einem ungefähr 1½ stündigen Gefecht 
erzwungen war, war die Hauptschwierigkeit über- 
wunden und der Erfolg der Expedition bis zu einem 
gewissen Grade gesichert. Erschwerten auch die dichten 
Bananenhaine, in deren Dunkel hinter den Stämmen 
stehende Gegner absolut unerkennbar sind, die aus- 
gedehnten Maisschamben und der viele Busch ein 
weiteres Vordringen, so sind die Terrainschwierig= 
keiten hier doch mit den beim Einmarsch zu über- 
windenden gar nicht zu vergleichen. Um Mittag 
konnte das Expeditionskorps Lager beziehen und 
lagerte auf einem Platz dicht bei der Boma des 
Häuptlings Ravaito, der lange das Vertrauen der 
Station besaß, zuletzt aber auch mitschuldig wurde 
und tags vorher ums Leben gekommen war. Am 
nächsten Tage drang ich weiter vor und bezog ein 
Lager nahe der Boma des anderen Hauptschuldigen, 
Häuptlings Massinde, der auf die Kunde von meinem 
Anmarsch bereits vor einigen Tagen mit seinem Vieh 
und seinen Weibern in die nach Westen vom Mern 
ausgehenden Höhenzüge geflüchtet war. Von diesem 
Lager aus unternahmen täglich Züge der Kompagnie 
und die Wadjaggas Streifen durch die ganze Land- 
schaft Groß-Aruscha. Am 9. erschien ein Unterhändler 
mit Flagge und Elfenbein und bat um Frieden. Er 
war von dem im Oktober 1895 von mir bekriegten 
Häuptling Merai gesandt und wurde diesem zurück-
	        

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