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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 8.
Volume count:
8
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Kammern zur Aufbewahrung von mancherlei Dingen, 
einige kleine Werkstätten und die Musikzimmer. 
Gegen Westen befindet sich der große Gemise- 
garten, durchzogen von angenehmen Rebgängen, 
außerdem der Holzschuppen, die Waschküche, einige 
Werkstätten, ferner der Turnplatz und eine im 
Jahr 1892 erbaute offene Turnhalle. Dahinter 
steht das Missionsknabenhaus, die Heimstätte für 
nahezu 50 Missionarssöhne vom 7. bis 14. Lebens- 
ahr 
Obwohl das Haus eine bebeutende Ausdehnung 
hat (25 m hoch, 68 m lang, 15 bezw. 22 m brei,), 
ist es doch recht stark bevölkert. Außer etwa 
100 Missionszöglingen wohnen hier fünf Familien 
von Angestellten, die unverheilratheten Lehrer und 
Kaufleute, eine Anzahl von Knechten und Mägden 
— im Ganzen etwa 160 Personen. 
Dem Eintritt ins Missionshaus geht eine An- 
meldung voran. In den ersten Monaten des Jahres, 
spätestens bis 1. Mai, sollen die Papiere der Be- 
werber, der sogenannten „Petenten“, beim Inspektorat 
in Basel eintreffen. Jede Meldung enthält einen 
selbstverfaßten, wahrheitsgetreuen Lebenslauf. Das 
Verschweigen von wichtigen Thatsachen zieht je nach 
Umständen die Entlassung nach sich. Die Wahrheit 
des Lebenslaufs wird von einem der Mission be- 
kannten oder sonst zuverlässigen Mann, etwa dem 
Ortspfarrer, bestätigt. Ein Arzt hat die Gesundheit 
des Petenten zu beurtheilen; doch werden seit einigen 
Jahren die Neueingetretenen in Basel selbst vom 
Hausarzt der Missionsanstalt auf ihre körperliche 
Missionstüchtigkeit noch einmal untersucht. Schwäch- 
liche und stark nervöse Jünglinge können nicht auf- 
genommen werden, weil sie den Anstrengungen der 
Missionsarbeit in heißen Ländern nicht gewachsen 
wären. Die Eltern oder Vormünder erklären 
schriftlich ihre Einwilligung zum Eintritt ihrer Söhne 
in die Mission. Die Petenten müssen das 18. Lebens- 
jahr vollendet haben; nach zurückgelegtem 24. Lebens- 
jahr ist in der Regel eine Aufnahme nicht mehr 
möglich. Junge Leute, die verlobt sind, können 
nicht aufgenommen werden. 
RAus fremden Rolvnien. 
Sritisch= Gstafrika. 
Die „Gazette for Zanzibar and East Africa“ 
veröffentlicht in der Nummer vom 20. Januar 1897 
eine für das britisch-ostafrikanische Protektorat er- 
lassene Verordnung des englischen Auswärtigen Amts, 
betreffend die Anwendung der Bestimmungen der 
Brüsseler Akte vom 2. Juli 1890 über Lagerung, 
Ein= und Ausfuhr von Feuerwaffen, Munition und 
Schießpulver. 
Die Verordnung — seit dem 1. Jannuar 1897 
240 
  
in Kraft — ist auch im Sultanat Witu zur Ein- 
führung gekommen. 
Die bisherigen Bestimmungen über die Führung 
ron Feuerwaffen sind aufgehoben. 
  
Mozambiaque, Lourenzo-Marques und Ouilimane. 
Aus den Handelsberichten der englischen Konsuln 
in Mozambique, Lourenzo-Marques und Quilimane 
für das Jahr 1895 entnehmen wir Folgendes: 
I. Mozambigque. 
Der Handel nimmt stetig ab. Während im Jahre 
1891 die Einfuhrwaaren sich auf etwa 239 000 Pfd. 
Sterl. stellten, stellen sie sich im Jahre 1895 nur 
auf 100 000 Pfd. Sterl. Die größte Ausfuhr 
während der letzten 30 Jahre zeigte das Jahr 1888 
mit 228000 Pfd. Sterl. Seitdem hat die Ausfuhr 
Jahr für Jahr abgenommen und betrug 1895 nur 
50 000 Pfd. Sterl. Zur Verbesserung des Handels 
wird vorgeschlagen, den Zoll auf die Umlaufsmünzet#) 
aufzuheben und den auf baumwollene Waaren zu 
vermindern. Statt dessen hat eine Erhöhung des 
Zolls auf fremde Biere, Wein und Branntwein 
stattgefunden. 
Die Ernte des Jahres 1895 war infolge der 
Heuschrecken und der vielen Kriege zwischen den Ein- 
Veborenen sehr klein. 
Was die Schifffahrt anbetrifft, so laufen seit 
1895 anstatt der Dampfer der Uniongesellschaft die 
Dampfer der British India Company den Platz an. 
Daneben hat die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft 
ihren Betrieb entwickelt und beherrscht jetzt bereits 
den Güterverkehr des Hafens, wie die nachstehende 
Aufzeichnung ergiebt. 
Zusammenstellung 
des britischen und ausländischen Schifffahrtsbetriebes 
im Hafen von Mozambique im Jahre 1895. 
  
  
  
  
  
  
Segelschiffe Dampfer Zusammen 
Nationalität 
———— Babi di 
l 
britische 2 700| 42791614761 
portugiesische — 1 46 462 
deutsch 72. 166 1107731 66 110773 
französische 3 7744 2826 3 
norwegische 1 — — 1 884 
arabische—— 1 2341 234 
Resultat 62358 102|193 456 195 814 
DasGesammt- 
ergebniß des 
Is. 1894 war 6 2408 92|138 477| 98|140885 
  
  
  
  
  
*) Die Hauptumlaufsmünze ist die britisch indische 
Rupie, von welcher ein Eingangszoll von 10 pECt. erhoben 
wird. Der Ausgangszoll von britischem Gold ist 2 péEt.
	        

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