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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Volume count:
8
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

neuer Stationen, Anknüpfung freundschaftlicher Be- 
ziehungen mit den ackerbautreibenden Distrikten, durch 
Einführung von Thier= und Wagentransporten, na- 
mentlich aber durch den Bahnbau, der in nur 
wenig Jahren eine vollständige Umwälzung der 
gesammten Verkehrsverhältnisse herbeigeführt haben 
würde. Als die Haupthandelscentren des Protekto- 
rats werden östlich des Nils Mumias in der Land- 
schaft Kawirondo und westlich des Nils Kampala 
oder Mengo, die Hauptstadt Ugandas, genannt. 
Uganda wird als der wichtigste Theil des ganzen 
Protektorats bezeichnet. Der Handel namentlich in 
Kampala ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen: 
1894 1895 1896(10 Mon.) 
Rupien 
Einfuhr 70 549 178 429 291 200 
Ausfuhr 47 016 75 272 161 023 
Der gesammte Handelswerth betrug in diesen Jahren: 
1894 1895 1896 (6 Mon.) 
Rupien 
Einfuhr 78759 222 006 240 620 
Ausfuhr. 87 697 244 728 150 895 
Die große Zahl eingeborener Händler, die sich neben 
den Agenturen zweier europäischer Sansibarfirmen 
in Kampala niedergelassen hat, hat die Verwaltungs- 
behörde veranlaßt, diesen Händlern ein besonders 
günstig gelegenes Stadtviertel, das Regierungseigen- 
thum ist, zur Niederlassung anzuweisen und dafür 
eine kleine Abgabe zu erheben. Jeder erhält einen 
für Wohnhaus, Laden und Nebengebäude ausreichen- 
den Platz. Die Händler haben sich einen „livali“ 
oder Bürgermeister gewählt, der für Reinlichkeit und 
Ordnung im Viertel zu sorgen hat und in allen 
laufenden Angelegenheiten der Vertreter der Händler 
der Station gegenüber ist. 
Die im Allgemeinen für faul gehaltenen Waganda 
haben in der letzten Zeit größeren Eifer und Ge- 
schicklichkeit für die Arbeit gezeigt. In Port Alice 
und Kampala werden zusammen einige 300 Arbeiter 
täglich bei einem Jahreslohn von 3 Pfd. Sterl. 
12 Schill. beschäftigt. In Mengo stehen gegen täg- 
lichen Lohn 250 oder 300 Mann mehr in Arbeit. 
Viele finden jetzt auch Beschäftigung bei dem Bau 
des Kanals, der in einer Länge von zwei Meilen 
die Hauptstadt mit dem See verbinden soll. 
Besonders geschickt sind die Eingeborenen in der 
Kunst der Töpferei und machen darin fortgesetzt 
Fortschritte. Ebenso kundig sind sie in Eisenarbeiten, 
welcher Erwerbszweig durch Beschaffung erfahrener 
indischer Werkmeister eine weitere Förderung seitens 
der Verwaltung erfahren hat. 
Den Hauptzweig der Landwirthschaft bildet die 
seit langer Zeit betriebene Baumwollenkultur. Von 
europäischen Gemüsen gedeihen besonders gut Kohl, 
Blumenkohl, Karotten, Salat, Erbsen, Bohnen und 
Zwiebeln. Der Tabakbau wird jetzt mit größerer 
Sorgfalt betrieben, Cigarren werden in Kampala 
und durch die französische Mission fabrizirt. In der 
330 
  
Baumkultur sind glückliche Versuche mit Anpflanzung 
von Eukalyptus-, Kiefern-, Cypressen= und Tamarin= 
denbäumen gemacht worden. Auch Versuche mit 
Aprikosen= und Maulbeerbäumen fielen zufrieden- 
stellend aus. 
Im Allgemeinen giebt der Bericht großen Er- 
wartungen bezüglich der weiteren Entwickelung 
Ugandas Ausdruck. 
  
Die landwirtbschaftliche Ausstellung in Malang (Java), 
welche in Nr. 9 des Kolonialblattes, S. 268, ange- 
kündigt war, wird erst in der zweiten Hälfte des 
nächsten Jahres stattfinden. 
Verschiedene Miltheilungen. 
Die Rolonialbeamten der verschiedenen Länder. 
(Nach der Publikation des Institut Colonial International: 
les fonctionnaires coloniaux, Paris, Armand Colin 1897.) 
In dem zu Paris anfangs dieses Jahres heraus- 
gegebenen Werke „Les fonctionnaires coloniauxz“ 
werden diejenigen amtlichen Bestimmungen zusammen- 
gestellt, welche in den einzelnen Ländern mit außer- 
europäischen Besitzungen für die Kolonialbeamten (mit 
Ausnahme der technischen Dienstzweige) gelten. Der 
erste Band enthält das Material für Spanien und 
Frankreich. 
  
I. Spanien. 
Betreffs Spaniens ersehen wir aus einem kurzen 
historischen Ueberblick über die Entwickelung der 
Kolonialverwaltung, daß in den ersten Anfängen des 
spanischen Kolonialbesitzstandes einzelne Kategorien 
von Beamten geschaffen wurden ohne jede Trennung 
der juridischen und administrativen Befugnisse, daß 
das Recht der Ernennung und Zurückberufung der- 
selben lediglich Ausfluß des königlichen Willens war, 
daß aber für Besetzung der juridischen Beamten- 
posten schon früh das Erforderniß einer allgemein 
wissenschaftlichen Bildung gestellt wurde, und daß 
man hierfür meist nur Doktoren, Lizentiaten und 
Baccalaurei mit Diplomen der Königlichen Universi- 
täten Salamanca und Alcala wählte. Erst unter 
der Dynastie der Bourbonen trat eine tiefeinschnei- 
dende Aenderung in der Regierungsform und Ver- 
waltung der indischen Besitzungen ein. Es fand eine 
scharfe Trennung der politischen, Verwaltungs= und 
richterlichen Aemter statt, aber erst unter der kon- 
stitutionellen Regierung begann man Reglements aus- 
zuarbeiten für die Beamten der einzelnen Ka- 
tegorien. Zusammengestellt sind diese Reglements in 
den Werken von M. Zamora und M. Rodriguez 
San Pedro. 
Zum besseren Verständniß wird eine Klassifikation 
der einzelnen Kategorien des gesammten Verwaltungs- 
apparates des Ministeriums für überseeische An-
	        

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