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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 384 — 
mitgebrachte Elfenbein (19 Zähne) habe ich verkaufen 
lassen, wodurch die Kosten der Expedition erheblich 
vermindert sind. 
Die mitgenommenen Haussahändler habe ich auf 
ihre Bitten zunächst nach Kamerun überführt, wo sie 
sich in einem eigenen Dorfe niederlassen. Der 
direkte Handelsweg von Südadamana nach 
Kamerun ist damit eröffnet. 
Togo. 
Schiffsverkehr in Togo im Jahre 1896. 
Das Schutzgebiet von Togo wurde im Jahre 
1895 von 131 Schiffen angelaufen. 
Unter diesen Schiffen befanden sich, abgesehen 
von zwei deutschen Kreuzern: 
55 deutsche mit 
61 928 Tonnen 
47 englische 57 562 
M 
24 französische = 30729 
1 belgisches - 1788 - 
1 holländisches - 306 
1 amerikanisches 360 - 
  
129 mit 152 673 Tonnen. 
  
Erwerbsgesellschaften in Togo. 
Außer den im Kolonialhandbuch von Fitzner 
ausgeführten Erwerbsgesellschaften ist nach Mit- 
theilung des Kaiserlichen Landeshauptmanns in 
Klein-Popo noch die Firma S. Ferd. Sthamer 
und die Plantagengesellschaft Kpeme nahe bei Porto 
Seguro thätig. 
RAus dem Pereiche der Misstonen und 
der Ankishlaverei-Bewrgung. 
Ueber Bilder aus der Mission in Deutsch-Süd- 
westafrika schreibt Pastor M. Ulich in Schönfeld 
im „Missionsfreund“: 
Von den vier Kolonialgebieten, welche im Laufe 
der letzten Jahre unter die Schutzherrschaft des 
deutschen Kaisers gestellt wurden, ist Deutsch- 
Südwestafrika dasjenige, in welchem evangelische 
Missionare am längsten thätig sind. Dort wirken 
seit 1840 die Sendboten der rheinischen Missions- 
gesellschaft. Was dieselben in jahrelanger opfer- 
freudiger Arbeit für die Erforschung des unbekannten 
Gebietes und für die Kenntniß der einheimischen 
Sprachen mit ihren wunderlichen Schnalzlauten ge- 
leistet haben, war für die friedliche Eroberung jenes 
Landes von geradezu grundlegender Bedeutung. So 
schreibt ein mit der Ordnung der dortigen Verhält- 
nisse beauftragter deutscher Offizier in seinem jüngst 
erschienenen Buche über Deutsch-Südwestafrika: „Ohne 
die Pionierarbelt der Missionare wäre die Besit- 
  
ergreifung eine völlig nichtssagende That auf dem 
Papier gewesen; was Händler und Gelehrte zur so- 
genannten Erforschung und Kultivirung gethan 
haben, fällt gar nicht ins Gewicht neben den Er- 
gebnissen der Missionsarbeit. Es muß eine erhabene 
Triebkraft sein, nur um dem Zusammenschluß der 
Menschheit zum Gottesreich, zur Gotteskindschaft in 
die Hände zu arbeiten, Bequemlichkeit, Erwerbs- 
möglichkeit, Ehre und Ruhm, Alles preiszugeben, um 
einer schwarzen oder rothen Menschenseele das Ge- 
heimniß von der Liebe Gottes einzuflößen. Der 
Missionar wird Nama= oder Hereromann. Er giebt 
sortwährend, nicht nur von dem Schatz seines 
geistigen Lebens und Könnens, nein, um dahin zu 
gelangen, muß er unermüdlich bald Handwerker, 
bald Ackerbauer, bald Baumeister spielen, immer 
geben, Geschenke, Lehren, Verbesserungen, niemals 
nehmen, kaum ein Verständniß für seine Opferfreudig- 
keit — Alles das jahre-, jahrzehntelang! Dazu 
gehört in der That mehr als Menschenkraft! Ich 
hätte es früher auch nicht begriffen; man muß ge- 
sehen haben, um hier verstehen und bewundern zu 
können." Diese Worte des deutschen Offiziers ent- 
halten ein schönes und ehrenvolles Lob für unsere 
Missionare. Freilich, die Erfolge, welche sie auf 
religiösem Gebiet errungen haben, sind uns noch viel 
wichtiger und gerade um ihretwillen danken wir Gott 
dem Herrn, der dem Boten seines Evangeliums offene 
Thüren auch in Deutsch-Südwestafrika geschenkt hat. 
Dieses ist jetzt mit einem fast lückenlosen Netz von 
rheinischen Missionsstationen überzogen. Davon 
kommen auf den einen Theil des deutschen Schutz- 
gebletes, Hereroland genannt, zehn Stationen, auf 
den anderen, nämlich Groß-Namaland, deren neun. 
Die Zahl der bekehrten Heiden beläuft sich auf un- 
gefähr 10 000 in beiden Landestheilen zusammen. 
Dem letztgenannten von beiden Ländern wende sich 
unsere Aufmerksamkeit zu. " 
Eine der ältesten Stationen unter den Naman ist 
Gibeon. Lange Jahre hindurch ist sie der Schau- 
platz für die reich gesegnete Wirksamkeit des Missio- 
nars Olpp gewesen, welcher schließlich krank und 
todesmatt in das deutsche Vaterland zurückkehren 
mußte und nun in der Heimath, soweit es die ge- 
brochenen Kräfte erlauben, durch Wort und Schrift 
der heiligen Missionssache dient. 
Um nach Gibeon zu gelangen, reisen wir vom 
Seehafen, wo uns das Schiff von Kapstadt gelandet 
hat, ins Innere. Mit Provlant, vor Allem mit 
Trinkwasser, sind wir reichlich versehen. Werden 
wir doch, wenn Alles glatt und glücklich abläuft, 
mindestens zwölf Tage unterwegs sein. Meile für 
Melle wird auf dem Ochsenwagen zurückgelegt. Sieben 
bis acht Paar Thiere und für besonders schwierige 
Wege noch mehr sind vor den Wagen gespannt. 
Dieser ist unseren ländlichen Planwagen ähnlich, aber 
ungleich größer und stärker gebaut als diese. Nicht 
weniger als 2000 Mark beträgt sein Einkaufspreis, 
und die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich
	        

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