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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Volume count:
8
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Gefangenen, die Lage befreiter Sklaven und Sklaven- 
kinder rc. 
Italien theilt zwei Fälle von Dhaubeschlag- 
nahmen mit, deren einer, an der Somaliküste, zur 
Befreiung von 7, der andere, in der erythrischen 
Kolonie, zur Befreiung von 23 Sklaven führte. 
Der Kongostaat veröffentlicht zwei Verord- 
nungen vom 18. September und 2. Dezember 1896, 
wodurch das Strasgesetzbuch mittels Strafandrohungen 
gegen Begünstigung von Menschenfresserei, die soge- 
nannte „Giftprobe“ an Eingeborenen und Beamten- 
vergehen wider die durch die Kongoakte „den Ein- 
zelnen gewährleisteten Rechte“ ergänzt wird. 
Ferner ist eine auf den Karawanenverkehr bezügliche 
Verordnung vom 16. Oktober 1896 abgedruckt. 
4. Betreffend Einschränkung des Spirituosen- 
handels: 
Im Kongostaat ist durch Verordnung vom 
4. März 1896 die Grenze der Spirituosenverbotszone 
nach der Küste bis zum Kwilufluß vorgeschoben. 
Nach einer Statistik über Spirituosen sind im letzten 
Vierteliahre 1895 245 832 1, im Jahre 1896 
1 230 080 1 eingeführt. 
Frankreich. Ein Bericht aus Französisch- 
Neuguinea (nebst Handelsstatistik für 1891 bis 
1890 stellt eine erfreuliche Abnahme des Spirituosen- 
handels und Zunahme des allgemeinen Handels fest 
und führt diese Besserung auf die Erhöhung der 
Branntweinabgaben zurück. Die Sätze der letzteren 
werden mitgetheilt. Nach einer Statistik für den 
französischen Kongo wurden daselbst 1896 
937 842 1 Spirituosen eingeführt. 
5. Hinsichtlich des internationalen maritimen 
Büreaus zu Sansibar ist aus dessen Jahresbericht 
hervorzuheben, daß der französische Konsul Labosse 
zum Vorsitzenden, der deutsche Konsul a. i. Freiherr 
v. Rechenberg zum stellvertretenden Vorsitzenden 
gewählt worden ist. 
RAus fremden Molonien. 
neber den Handel und die allgemeine Lage im Britisch- 
Tentralafrika- protektorat 
(Osthälfte von Britisch-Centralafrika) 
ist aus dem vom dortigen Kommissar Sharpe für 
die Zeit vom 1. April 1896 bis dahin 1897 er- 
statteten, dem englischen Parlament vorgelegten Bericht 
Folgendes als bemerkenswerth zu entnehmen: 
In der Bevölkerung des Protektorats haben keine 
großen Veränderungen stattgefunden. Die Zahl der 
Europäer ist auf etwas über 300 gestiegen. Die Zahl 
der indischen Händler in den Shire Riverdistrikten 
und in Blantyre ist weiter im Zunehmen begriffen, 
es wird seitens derselben ein schwunghafter Handel 
mit heimischen Produkten betrieben. 
Eine genauere Schälzung der Zahl der Einge- 
borenen in dem Distrikt Central-Angoniland (Zählung 
574 
  
der Eingeborenenhütten in etwa ein Drittel des 
Distrikts und Zugrundelegung der Zahl von drei 
Köpfen pro Hütte) hat über 200 000 Einwohner 
ergeben. Wahrscheinlich sind also die Zahlen des 
vorjährigen Berichts (vergl. Kol. Bl. 1896 S. 784) 
ekwas zu niedrig gegriffen. 2 
Der Gesundheitszustand der Europäer war kein 
guter. Im Protektorat kamen 21 Sterbefälle vor 
gegen 28 im Vorjahre. Unter Hinzurechnung der 
Todesfälle von Personen, welche nach Verlassen des 
Protektorats auf dem Wege nach der Küste starben, 
betrug der Prozentsatz der Sterbefälle über 8 Prozent. 
Ein Drittel aller Todesfälle war durch Schwarz= 
wasserfieber veranlaßt. Weitere Beobachtungen dieser 
Krankheit bewiesen nach dem Bericht des Dr. W. 
Poole die Irrigkeit der Annahme, daß sie nur 
weniger widerstandsfähige, durch andere Ursachen be- 
reits geschwächte Personen befiele. Es unterlagen 
dem perniziösen Fieber vielmehr auch junge und 
kräftige Leute, welche ein geregeltes Leben führten. 
Das Schwarzwasserfieber trat diesmal auch in Sta- 
tionen auf, die man früher mit für die gesündesten 
gehalten hatte. 
In Fort Johnston starben unter einer ganz ge- 
ringen Bevölkerung vier Personen am perniziösen 
Fieber, darunter drei Mitglieder der Verwaltung des 
Seedepartements. Diese Station hat sich demnach 
als unbewohnbar für Europäer erwiesen. In Zomba, 
wo das Schwarzwasserfieber wenig vorkam, erfolgten 
einige Todesfälle aus anderen Ursachen, dagegen war 
der Gesundheitszustand in Lower River andauernd 
ein guter, die hier vorgekommenen Todesfälle waren 
fast ausnahmslos solche von Personen, die sich auf 
der Reise aus oder nach dem Protektorat befanden. 
Nach Ansicht des Dr. W. Poole sind die drei 
unmittelbar auf die Regenzeit folgenden Monate die 
ungesundesten. 
Unter den Eingeborenen kamen einige Epidemien 
vor, speziell eine ernsthafte Dysenterie-Epidemie in 
Zomba, welche auch auf die Europäer übergriff. Der 
Gesundheitszustand des Sikh-Kontingents war sehr 
gut, es kamen wenig Krankheits= und sehr wenig 
Todesfälle vor. 
Die Einfuhr erlitt eine weitere geringe Abnahme, 
80 054 Pfd. Sterl. gegen 82 760 im Vorjahre. 
Die Ausfuhr stieg von 19 668 Pfd. Sterl. im 
Vorjahr auf 23 299 Pfd. Sterl., also um 3530 Pfd. 
Sterl. Elfenbein wurde ausgeführt für 5429 Pfd. 
Sterl. gegen 11 530 Pfd. Sterl. im Vorjahre. Be- 
deutend mehr Elfenbein hat das Protektorat im 
Transitverkehr aus anderen Gegenden passirt, dies 
ist in die obige Summe nicht eingerechnet. Das 
wenigste Elsenbein wird im Protektorat selbst ge- 
wonnen, in der Hauptsache stammt dasselbe aus den 
Gegenden des Tanganyika. Elfenbein ist ein Export- 
artikel, welcher beständigen Schwankungen unterworfen 
ist; nach Ansicht des Mr. Sharpe ist für die Zu- 
kunft noch ein Sinken der Ausfuhr zu erwarten. 
Eine bedeutende Zunahme hat die Ausfuhr von
	        

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