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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 21.
Volume count:
21
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", VIII. Jahrgang. Das deutsch-französische Abkommen über die Abgrenzung von Togo.
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

wie fo 
Für Ballzähne (weiche, meist von weiblichen 
Elefanten herrührende Zähne, mit geringer Krümmung 
und Höhlung und, wie ihr Name zu erkennen giebt, 
vornehmlich zur Fabrikation von Billardbällen ge- 
braucht) — 10 bis 20 pCt. höher. 
Für Kuteh-Zähne (weiche, große Zähne mit 
großer Höhlung, hauptsächlich zum Export nach Indien 
bestimmt, wo Fuß= und Armringe aus ihnen gearbeitet 
werden) — gewöhnlich 10 pEt. niedriger, zur Zeit 
beinahe den babuleia-Zähnen gleichwerthig. 
Für weiche, kleine Zähne läßt sich ein allgemeiner 
Preis nicht angeben, da hier zu viele Nebenumstände 
wie Farbe, eine zur Verarbeitung geeignete oder 
schöne Form und Liebhaberei mitsprechen, indeß sind 
dieselben auch im Verhältniß billiger als die großen 
Zähne. Harte Zähne, welche, bevor der Kongostaat 
die Ausfuhr nach der afrikanischen Westküste lenkte, 
häufiger auf den hiesigen Markt kamen, kosten in 
jeder Sorte 20 bis 30 pCt. weniger, zur Fabrikation 
von Billardbällen können sie wegen ihrer Sprödigkeit 
selten gebraucht werden. 
Wegen der Aussichten des hiesigen Elfenbein- 
markts hat die Haltung des Kongostaates und sein 
mit Erfolg gekröntes Bestreben, die Elfenbeinausfuhr 
von der afrikanischen Ostküste abzulenken, vielfach und 
auch in deutschen Kreisen Besorgnisse hervorgerufen. 
Die Befürchtungen dürften nicht gerechtfertigt sein. 
Der Kongostaat produzlrt fast nur härtere und 
darum minderwerthige Sorten, während die Länder, 
die bisher Sansibar versorgen, weiche und theuere 
Sorten liefern. Der Grund hierfür liegt in der 
geographischen Beschaffenheit der Länder. Im Kongo- 
staat, insbesondere in dem viel Elfenbein produzirenden 
Wanjema-Gebiet westlich des Tanganika, leben die 
Elefanten in feuchten Weldern und sind darauf an- 
gewiesen, sich von dem Laub der Bäume zu nähren, 
in Deutsch-Ostafrika, Britisch-Ostafrika sowie im 
Somaligebiet leben die Elefanten in der Steppe 
und nähren sich von Gras. Der Unterschied der 
Nahrung und Lebensweise bedingt auch den Unter- 
schied des Elfenbeins und derselbe ist ein so konstanter, 
daß man aus der größeren oder geringeren Weiche 
der aus verschiedenen Gegenden stammenden Zähne 
die örtliche Beschaffenheit ihres Ursprungslandes er- 
kennen kann. So gehört das aus den Steppen der 
Manat herrührende Elfenbein zu den weichsten und 
geschätztesten Sorten. Wenn nun auch die Maß- 
regeln des Kongofstaates das harte Elfenbein vom 
hiesigen Markt fern halten, so wird doch dessen Be- 
deutung für das theuere weiche Elfenbein nicht 
beeinträchtigt werden. 
Von großer Bedeutung ist dagegen das Fortschrelten 
der Ugandabahn. Die hauptsächlichen Produktions- 
geblete Deutsch-Ostafrikas liegen (von Sansibar aus 
gerechnet) im nordwestlichen Theile desselben nicht 
allzu weit vom Viktoria-Nyanza, für Britisch-Oftafrika 
sind es Uganda, Uniorro und die angrenzenden, 
an, "osttellen sich die Preise für die übrigen Sorten, 
gt: 
640 
  
wenig bekannten Länderstrecken. Das Elfenbein aus 
allen diesen Gegenden wird von Karawanen gebracht, 
welche von Städten der deutschen Küste, vor Allem 
von Bagamoyo ausgehen und dahin zurückkehren. 
Die größere Sicherheit im deutschen Gebiete, die 
lästigen Trägerverordnungen im britischen bestimmen 
die Karawanenführer, den längeren Weg durch 
Deutsch-Ostafrika dem kürzeren von Mombassa aus- 
gehenden vorzuziehen. Ein großer Theil des aus 
Deutsch-Ostafrika exportirten Elfenbeins stammt des- 
halb aus britischem Gebiet. Das Vorrücken der 
Bahn wird hierin voraussichtlich eine Aenderung 
hervorrufen, schon jetzt ist, wie vorhin erwähnt, ein 
Theil des sonst über Deutsch-Ostafrika exportirten 
Elfenbeins nach Mombassa gegangen; hat die Uganda- 
bahn einmal den Viktorla-Nyanza erreicht, so wird 
allgemein der schnellere und billigere Bahntransport 
der Beförderung durch Träger vorgezogen werden. 
Für Leute, die in direkter Handelsverbindung 
mit Europa, Amerika oder Indien stehen, liegt keine 
Veranlassung vor, ihr Elfenbein nach Sansibar statt 
nach Mombassa, dem Ausgangspunkt der Bahn, zu 
schaffen, da Letzteres elnen vorzüglichen Hafen bietet 
und allen Absatzgebieten näher liegt. Es ist deshalb 
wahrscheiulich, daß nach Vollendung der Bahn der 
Elfenbeinhandel sich allmählich von Sansibar nach 
Mombassa zlehen wird. 
  
Aufbebung des Rolonialministeriums in Japan. 
Das im April v. Is. geschaffene japanische 
Kolonialministerium ist wieder aufgehoben worden. 
Für die Angelegenheiten Formosas ist ein eigenes, 
dem Kabinet unmittelbar unterstehendes Amt errichtet. 
  
VVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVV 
Tikterakur. 
J. Sturtz und J. Wangemann: Land und Leute 
in Deutsch-Ostafrika. Erinnerungen aus der ersten 
Zeit des Aufstandes und der Blockade. In 
88 photographischen Orlginalaufnahmen. Zweite 
Auflage. Berlin. E. S. Mittler und Sohn. In 
Mappe mit Leinwandrücken Mk. 12,50. 
Es ist erfreulich, daß die interessanten Photo- 
graphien, welche während der Jahre 1888 und 1889 
in Ostafrika gemacht worden find, nebst dem an- 
sprechenden erläuternden Texte in zweiter Auflage 
erscheinen konnten. Wie in kaum einer anderen 
Veröffentlichung wird gerade darin ein treues Bild 
der Verhältnisse in Ostafrika zur Zeit des Beginns 
der deutschen Kolonisationsthätigkeit geboten, welches 
uns in den Stand setzt, das inzwischen Gethane und 
Erreichte richtig zu beurtheilen. Die meisten Orte 
der deutschen Küste haben ihr Aussehen inzwischen 
völlig verändert. Binnen wenigen Jahren wird man 
sich der früheren Zustände kaum noch erinnern können.
	        

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