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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 22.
Volume count:
22
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Kratji im Togogebiete folgende Gegenstände zur 
Verfügung gestellt: 
7 Säugethiere in Alkohol, 
2 Vogelbälge, 
44 Reptilien und Amphibien, 
4 Schnmetterlinge, 
2 Raupen, 
8 Orthopteren, 
2 Fliegen, 
1 Tausendfüßler, 
8 Skorpione. 
Die Konservirung der Thiere war gut. Von 
den Säugethieren waren zwei Arten für den Bezirk 
von Kratik früher nicht bekannt. Wenn auch die 
übrigen Thierarten schon durch frühere Sammlungen 
hierher gelangt waren, so waren sie als gute Ersatz- 
stücke doch recht willkommen. 
Deutfsch-Südwestafrika. 
Die sanitären Maßnahmen gegen die Rinderpest 
in Südwestafrika. 
Einem Berichte des Stabsarztes Dr. Kohlstock 
entnehmen wir folgenden Auszug: 
Windhoek, den 11. September 1897. 
In der Zeit kurz vor meiner Abreise aus der 
Kapkolonie erfuhr ich, daß unter Herden, die ein- 
wandsfrei mit guter Galle geimpft worden waren, 
30 bis 60 Tage nach der Impfung Rinderpest auf- 
getreten sei. 
Ich impfte darauf sofort Kontrolthiere der vor 
drei Monaten von Herrn Geheimrath Koch auf 
Farm Susanna mit grüner Galle geimpften Herde 
mit Rinderpestblut nach. Dieselben blieben gesund 
und zeigten damit, daß die bei ihnen gebrauchte Galle 
mindestens für drei Monate Immunität erzeugt hatte. 
Trotzdem gaben mir inzwischen zugegangene Mitthei- 
lungen Anlaß zu ernsten Bedenken über die Dauer 
der reinen Gallenimmunität und brachten mich zu 
der Annahme, daß die immunisirende Kraft und 
Wirkungsdauer auch guter Gallen verschieden sei. 
ch beschloß, für jede einzelne Gallenimpfung in 
Deutsch-Südwestafmika mich zunächst durch Kontrol- 
impfungen zu sichern, d. h. jede verimpfte Galle durch 
Blutinfektion mit derselben geimpfter Kontrolthiere 
zu prüfen. 
Nachdem ich am 27. Mai mit einer praktisch- 
wissenschaftlichen Ausrüstung in Swakopmund einge- 
troffen und am 30. Mai von dort abgeritten war, 
konnte ich bereits am 3. Juni in Madderfontein den 
ersten Rinderpestfall feststellen und meiner Begleitung 
demonstriren, sowie die nöthigen Isolirungen der dort 
stehenden 25 Gespanne mit Berücksichtigung der 
Wasserstellen vornehmen. Dadurch und durch die später 
ersolgende Impfung ist der größte Theil der Ge- 
spanme gerettet worden. 
660 
Nachdem ich vom 6. bis 8. Juni in Pottmine 
bei Tsaobis die ersten Gallenentnahmen und Gallen- 
impfungen gemacht, diese sowie die Entnahme und 
Zubereltung von Rinderpestblut für Blutkontrol- 
impfung demonstrirt sowie eine Gallengewinnungs-= 
station eingerichtet und Herrn Stabsarzt Dr. Lübbert 
unterstellt hatte, konnte ich auf Veranlassung des vom 
Herrn Landeshauptmann mir entgegengesandten Re- 
gierungsvertreters, des stellvertretenden Landeshaupt- 
manns Herrn Regierungsraths v. Lin dequist, be- 
reits am 9. Juni den Einwohnern Otyimbingwes 
ihre Abneigung gegen die Impfung in längerer 
Auseinandersetzung nehmen und darauf sofort in 
Otyimbingwe mit dem Impfgeschäft sowie der weiteren 
Ausbildung von Impfern beginnen. Zu der zuver- 
lässigen Ausbildung eines Impfers in Gallenentnahme, 
Diagnose auf Rinderpest durch Obduktion und Impf- 
technik einschließlich Temperaturmessung genügten 
durchschnittlich zwei Tage. Die besten Impfer stellten, 
wie ich bei dieser Gelegenheit gleich allgemein be- 
merken will, die Lazarethgehülfen der Schutztruppe 
sowie die zur Pollzei abkommandirten Angehörigen 
derselben. Unter den am Impfgeschäft betheiligten 
Ansiedlern zeichneten sich wiederum diejenigen, welche 
früher der Schutztruppe angehört hatten, aus. Da- 
neben verdienen anerkennende Erwähnung die Lelstun- 
gen des Herrn Oberinspektors Schlettwein von der 
Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika. 
Ohne das vorzügliche Impfpersonal, welches die 
Kaiserliche Schutztruppe geliefert hat, wäre der er- 
reichte Erfolg nicht möglich gewesen. Besonders 
dankbar anzuerkenmen ist auch die Unterstützung des 
Herrn Stabsarztes Dr. Sobotta, der nicht nur 
durch eigene mikroskopische Gallenuntersuchung das 
Impfgeschäft im Bezirk Windhoek gesichert, sondern 
auch Laien in der mikroskopischen Gallenuntersuchung 
ausgebildet hat. 
Am 13. Juni führte ich die erste Kontrolimpfung 
von vier der Firma Hälbich gehörigen, am 3. Juni 
mit Rinderpestgalle vom Herrn Oberlandmesser 
Dürrling geimpften Kühen aus. Die Thiere er- 
hielten je 2 cem Rinderpestblut und sind bis heute 
gesund geblieben. 
Am 14. Juni verließ ich Otyimbingwe, organi- 
sirte in Quaipütz, Sneyrevier und Großbarmen die 
Impfung der dort stehenden Ochsen und traf am 
16. Junt in Otyiseva wieder mit dem mir von 
Otpimbingwe aus vorausgeeilten Herrn Reglerungs- 
rath v. Lindequist zusammen. Derselbe ritt mit mir 
die in Otyiseva und Umgegend bis Windhoek stehen- 
den, zum Theil geimpften, zum Theil in der Impfung 
begriffenen Gespanne und Viehposten ab. Ich hatte 
schon bei dieser Inspizirung Gelegenheit, die im 
Bezirk Windhoek von dem Herrn Bezirkshauptmann 
getroffenen und bereits vom besten Erfolge gekrönten 
Maßnahmen kennen zu lernen. 
Bei der Revision der geimpften Rinder erfuhr 
ich wiederum, daß vier Wochen nach der Impfung 
mit angeblich guter Galle geimpfte Thiere an Rin- 
 
	        

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